Original von Statler
Zitat:
Original von triamarc49
Zitat:
Original von mephisto_4711
das nimmt ja gar kein ende hier. aber der ausgangspunkt war doch eine stahl rolex am arm, keine quittung, papiere, box dabei.
ich glaube weiterhin das man da kaum ein problem bekommt.
Frank
zu 99.78 % nicht, aber wenn DU zu den 0,22% gehörst?
Manni
"Wenn Du zu den 0,22 % gehörst" ist eine menschlich verständliche, aber eine statistisch nicht erfassbare Aussage.
Wenn man die diskutierte Methode anwendet, könnte man allenfalls in 0,22 % aller Fälle das Pech haben, erwischt zu werden, wird hier angenommen. Daher kann man die 0,22 % Quote korrekt umlegen, und somit kostet jede so eingeführte Uhr von Ihrem Kaufpreis
0,22/100 x 19/100 x 3 = 1,254/100 = 1,254 % (1xEinfuhrumsatzsteuer + 2xStrafe)
zusätzlich, wenn die Annahme korrekt ist. Nun könnte man die o.a. Formel noch einmal für den Zoll umwandeln, damit diese Methode zu unwirtschafltichen Ergebnissen führt. Dabei gehe ich hier von einem Grenzwert (19% Mwst) aus.
x/100 x 19/100 x 3 = 19/100 löse nach x auf und erhalte für x einen Wert von 33,33 %
so dass man sagen kann, dass der Zoll mindestens ein Drittel aller Fälle aufklären muss um diese Methode von ihrem wirtschaftlichem Sinn zu befreien. Derjenige, der diese Methode anwendet, muss hingegen die Aufklärungsquote für geringer als ein Drittel halten.