Bisher leider noch keine Antwort vom Händler (seit gestern) und auch noch nicht vom Anwalt. Ich werde noch Geduld haben müssen…
Edit: guten Morgen!
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Bisher leider noch keine Antwort vom Händler (seit gestern) und auch noch nicht vom Anwalt. Ich werde noch Geduld haben müssen…
Edit: guten Morgen!
also die Uhr ist ja nun so ziemlich unverkäuflich. Ob das alles herrauszufinden jetzt wirklich bei einer Einigung mit dem Händler hilft:grb: Er würde sich ja da eine Uhr zurück holen die er nicht wieder verkaufen kann.
Der Händler könnte ja mit dem Gehäuse nachbessern. Allerdings ist ein anderes Werk drin. Das nicht zweifelsfrei wegen dem Glasbruch getauscht wurde. Es müsste auch klar sein das bei Auslieferung das andere Werk schon drin war und nicht nur das Gehäuse beschädigt.
Somit wird jetzt auch dem Händler die Möglichkeit genommen nachzubessern selbst wenn er wollte.
Neu gibt es ganz klar nur beim Konzi das sollte jedem klar sein der eine Uhr auf dem Zweitmarkt kauft. Ungetragen kann nach wie vor sein denn ein Glasbruch kann auch passieren wenn die Uhr zum Beispiel beim Vorführen runter fällt usw.
War die Uhr denn verklebt? Hat sie Tragespuren?
Da ich weder den TS noch den Händler kenne müsste für mich grundlegend erstmal festgestellt werden ob beim Verkauf der Uhr das andere Werk schon verbaut war.
Ich könnte mit vorstellen, dass die LV zum damaligen Tarif selbst mit dem Schaden und der Geschichte verkaufbar ist.
Wem der Rehaut Schaden nicht stört und wer zum "freien" Juwelier zum Service geht hat wahrscheinlich kein Problem mit der Uhr, die er noch dazu unter Marktwert bekommt.
Wenn sowieso nicht mit Gewinnabsicht gekauft, wäre das eine saubere und schnelle Lösung für alle Seiten. (wenns fair kommuniziert wird)
Bleibt zwar immer noch der Schaden in Höhe der Differenz zw. EK und aktuellem VK, aber es war ja eh kein Investment.... ;)
Ich bleibe dabei für einen seriösen Händler ist die Uhr mit der Historie unverkäuflich.
Der Gründer der Firma hat übrigens im Uhrforum einen eigenen Account,soll Er doch die Uhr privat tragen und bei Bedarf die wohl nun unverkäufliche Uhr beim Firmeneigenen reparieren lassen.
Er wäre gut beraten das Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen,da der Reputationsschaden den Wert einer LV um das vielfache übersteigen wird.
Bin mir sicher Er liest hier fleißig mit,also das Ding wandeln und Geld zurück oder wenn Sara es wünscht eine gleichwertige Uhr anbieten und den Faden dann dichtmachen !
Ich denke es wäre jetzt ein guter Zeitpunkt abzuwarten und nicht mit Spekulationen, Drohszenrien oder sonst etwas den Thread weiter zu füttern.
Der Händler ist informiert und wird sicher zeitnah reagieren. Und diese Chance müssen wir ihm auch einräumen und sollten bis dahin nicht weiter Öl ins Feuer gießen.
+1 zu #170
Wetten? Es ist immer noch zu viel dummes Geld im Umlauf.
Ich bin aber wegen Post #1 davon ausgegangen, dass es sich "nur" um ein nicht fachmännisch getauschtes Werk handelt. Also das ein Original Werk, nur eben nicht das ursprüngliche und nicht von einem Rolex zertifizierten und seit 7-Generationen ur-schweizerischer Abstammung nachgewiesenen Uhrmacher, verbaut wurde.
Ärgerliche Geschichte, rechtlich schwierig und im Grunde komplett überflüssig und vermeidbar. Eine Uhr, egal von wem gekauft, sollte nach Erhalt zumindest optisch und auf mechanische Funktion geprüft werden. Der Threadstarter schreibt ja selbst, dass die Schäden ihm sofort aufgefallen sind und er umgehend von seinem Rückgaberecht hätte Gebrauch machen können. Der alte Spruch "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" kommt nicht von ungefähr...!!
Bei aller Solidarität mit dem Betroffenen und dem gezeigten Verständnis, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung im Stress war und keine Zeit hatte. Aber auch in den Tagen/Wochen danach keine Zeit sich mal mit dem schönen Neuerwerb zu beschäftigen??
Kurz nach Erhalt der Uhr und Anzeige der Mängel wäre der Verkäufer sicherlich gesprächsbereiter gewesen, aber nach fast einem Jahr...
Bleibt nur zu hoffen, dass der Verkäufer sich kulant zeigt, sich seine Bilder ansieht und ebenfalls erkennt, dass der Schaden bereits da war und vielleicht sogar die
Werknummer notiert hat, so dass klar wird dass der Käufer auch hier nichts verändert hat.
Wie dem auch sei, ich drücke die Daumen:dr:
LG
Wolfgang
Auch wenn er den Wecker direkt als Daily Rocker getragen hätte wäre ein Werktausch ohne optische Beschädigung nicht aufgefallen. Für mich nichts anderes als wenn man einen Blender als Echt verkauft bekommt. Da hatten wir letztes Jahr doch auch einen Member der eine China Hulk und eine Kermit 2 gepostet hatte. Wurde leider nie aufgeklärt.
Solange es sich um das selbe Werk handelt und nicht um irgendein ein China-Klump, ist der Käuferin doch eigentlich kein großer Schaden entstanden. Die Uhr sollte doch dazu noch als Daily Beater dienen.
Angenommen die Beschädigung am Gehäuse/Lünette wäre nicht vorhanden gewesen, wäre die Uhr irgendwann ausgepackt und getragen worden. Wann wäre dann das mit dem Werk aufgefallen? Vermutlich erst in einigen Jahren, wenn die Uhr zum Service geht.
Wir sollten jetzt erst einmal auf die Antwort der anderen Partei abwarten...
Mich würde ja mal interessieren ob Genf sowohl einem Gehäusetausch zustimmt, als auch eine Revision für diese Uhr durchführt.
obiwankenobi: ein bezahlter Gehäusetausch als möglicher Lösungsansatz wurde bereits von Rolex abgelehnt, ob eine Revision gemacht werden würde, weiß ich nicht.