Liebe Uhrenfreunde,
ich bräuchte bitte euren Rat. Vor kurzem habe ich ein Schließfach bei meiner hiesigen Bank angemietet.
Die Versicherungsbedingungen habe ich mir durchgelesen und ich kann dabei nicht nachvollziehen, woraus sich ergibt, dass ich bzw. Uhren und Schmuck als Inhalt darunter fallen.
So heißt es unter dem Punkt Versicherungswert:
„Versicherungswert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung und der Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen ist
- der Neuwert [...]
- der Zeitwert [...]
- der gemeine Wert [...]“
Anschließend wird noch auf den Versicherungswert von Waren, die der Versicherungsnehmer herstellt, Rohstoffe, Wertpapiere und Naturerzeugnisse eingegangen.
Gibt man den zitierten Teil bei Google ein, kommt man zu einer gewerblichen Sachversicherung, dies scheint ein Standardtext zu sein.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich unter den ersten Absatz fallen? Ich bin kein Betriebsangehöriger und im weiteren Verlauf der Bedingungen wird auf Versicherungswerte, die Uhren und Schmuck betreffen, nicht mehr eingegangen. Also eigentlich bleibt keine Alternative - warum ist das dann so eigenartig formuliert?
Mein Berater muss hier leider Auskunft einholen, die ca. 1 Woche in Anspruch nimmt. Ich hoffe auf eure Schwarmintelligenz und bedanke mich im Voraus für eure Auskunft.
Viele Grüße