Ein C1-Roller mit 4 Rädern trifft es irgendwie gut, finde ich.
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Ein C1-Roller mit 4 Rädern trifft es irgendwie gut, finde ich.
Ich sehe ihn eher so als Mittelding zwischen Smart und Motorroller.
Im Leben nicht. Denk doch mal logisch.
Paddy, du Nase :motz::D
Den Bezug zum X-Bow hatte ich aufgrund der freistehenden Räder und der Offenheit an sich gesehen - freilich nicht aus fahrdynamischer Sicht.
Den Bezug zum Smart hatte ich aufgrund der Größe und der ebenso fehlenden Vollwertigkeit als PKW erwähnt - nur 2 Sitzplätze. ;)
Natürlich ist das Ding in Deutschland NICHT (!) steuerfrei: :wall:
http://up.picr.de/10602437mt.jpg
War ja mal wieder klar.
Das wundert mich zwar nicht, aber mich würde trotzdem interessieren, wie die Steuer hier berechnet wird. Nach Hubraum geht ja schlecht. Oder ist das einfach eine Pauschale? :ka:
Elektroautos werden nach der zulässigen Gesamtmasse besteuert.
Aber sind die nicht eigentlich 5 Jahre befreit (bald 10?)
grüße
Christian
Wo gekauft ?
L>ieferzeit ?
Danke ;-)
CarUnion GmbH Filiale Döhren
30519 Hannover, Wagenfeldstr. 15, Tel.: 0511-984730
Hermann GmbH
37154 Northeim, Robert-Bosch-Str. 5, Tel.: 05551-97470
Autohaus Hasepark GmbH
49084 Osnabrück, Franz-Lenz-Str. 16, Tel.: 0541-760690
OS, ca. 4 Wochen nach der off. Vorstellung, bestellt im Februar.
§ 3d KraftStG Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit. Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung. Soweit die Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.
Johann
Die Jahressteuer beträgt für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;
Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html
Wie die da jetzt aber auf genau 22 Euro kommen..... :grb:
Heute morgen stand hier ein Twizy an der Schrank zum Parkplatz und konnte kein Ticket ziehen, da die Schrankenanlage den Twizy nicht als Fahrzeug erkannt hatte.
Offensichtlich fehlt es an Masse und/oder Blechvolumen um die Induktionsschleifen zu aktivieren...
Ist ja irgendwie blöd, wenn man dann nicht ins Parkhaus kommt.
Da würd ich mal die Induktionsschleifen kontrollieren lassen.
500kg für den leeren Twizy ist nicht grad wenig Masse und Metall ist in dem Auto auch ne Menge drin.
Ansonsten Parkplatz wechseln.
Naja, ich bin weder Betreiber des Parkplatzes, noch habe ich einen Twizy ;)
Habe halt nur gesehen, dass er kein Ticket bekam, vor dem Automaten hin- und her gefahren ist und schließlich entnervt aufgegeben hat und weitergefahren ist...
Hatte nur die Befürchtung, dass das öfter so sein könnte.
Obwohl, mit der Harley bin ich auch schon in die Tiefgarage gekommen... und die ist definitiv leichter.
Wird wohl an diesem einen speziellen Parkplatz liegen.
Es wird einfach nie langweilig:
http://i1192.photobucket.com/albums/...d/85345568.jpg