In dem konkreten Fall ging es um die Klappensteuerung. Da die Klappensteuerung nur noch den Sound verändern darf, aber nicht lauter werden.
Die M-Perf Auspuffanlage hatte schon immer keine Zulassung für den "offenen" Modus. Später wurde das dann ja auch umständlich gelöst mit extra Schalter im Kofferraum, der zusätzlich betätigt werden muss, damit man in den offenen nicht legalen (Track) Modus kommt.
Aktuell (OPF Problematik, aber auch davor) kriegt man die wohl so nicht mehr eingetragen (jedenfalls nach den Foren, für den OPF gibt es gar keine mehr). Da die M Performance Anlage vorher ja nicht eintragungspflichtig war, ist der Nachweis, dass man sie vorher eingebaut hat und Bestandsschutz gilt, natürlich nicht so einfach.
PS: Ist nur angelesenes (Halb)wissen aus den Foren. Keine eigenen Erfahrungen mit gemacht. Im Endeffekt darf Orignal und Zubehör Auspuffanlage nicht lauter sein als den eingetragenen DB Wert im Schein.