Nils, ich bin kein Richter, aber ich hab einige Krimis inszeniert, wo wir immer mit Staatsanwälten und der Kripo im Gespräch sind, was Plausibilität angeht. Wohnungsdurchsuchungen gelten als "erheblicher Eingriff" und der Anfangsverdacht einer Straftat darf sich nicht auf "bloße Vermutungen" oder "vage Anhaltspunkte" stützen. Eine Hausdurchsuchung aufgrund von Drogenbestellungen per SMS, die im Handy eines verhafteten Dealers gefunden wurden, galt zum Beispiel vor dem BVerfG nicht als ausreichend! Vergleich das mit diesem Vorgang, wo die Uhr stundenlang unbeobachtet rumlag, und auch all möglichen anderen Werbe-Verteiler, Nachbarskinder usw. Zugriffsmöglichkeit hatten.