Ich bleibe dabei: Das Gewicht "lügt" nicht ... keine 40g ... das kann nicht sein! Das sollte auch den Juwelier ganz schnell stutzen lassen.
Stephan, dir weiterhin viel Erfolg! :gut:
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Ich bleibe dabei: Das Gewicht "lügt" nicht ... keine 40g ... das kann nicht sein! Das sollte auch den Juwelier ganz schnell stutzen lassen.
Stephan, dir weiterhin viel Erfolg! :gut:
Er war nennen wir es „korrekt“. Weder sehr freundich noch aber unfreundlich.
Ich hatte ein wenig das Gefühl eher überrascht als ... souverän.
Das Problem der Konzessionäre ist wohl, dass die nichts schriftliches mehr herausgeben dürfen.
Bei meinem Fall ist das vermutlich nicht so schwer zu ermitteln, aber so ist der Prozess.
Wer lässt die Uhr jetzt prüfen?
Ich kenne den Juwelier nicht, ich war beim Ein- und Verkauf nicht dabei. Sicherlich hat er die Rolex nicht zur Portfolioaufwertung in der Bucht gekauft. Ich würde mal vermuten, dass er die Uhr in Zahlung genommen hat und, klar, selber schuld wenn man dann so eine teure Uhr ohne Plan in Zahlung nimmt. Oder er hat das Geschäft seines Lebens gewittert und gedacht, er kann das Ding zum Superpreis einkaufen und schnell Kasse machen. Wie auch immer, dumm gelaufen und man kann nur hoffen, dass die Geschichte gut ausgeht und zügig zu einem Ende kommt.
Der Verkäufer möchte die Uhr einschicken.
Er benötigt ggf. den Beweis von Rolex gegenüber seinem Verkäufer
Rein aus Interesse: wo wurde denn die Uhr "ursprünglich verkauft" (ja, ich weiß, drum auch die Anführungszeichen), sprich, welcher Konzi ist am Zerti drauf, oder hättest Du gar ein Bild des Zertis zu Vergleichszwecken?
das ist so, gelinde gesagt, ominös???
welchen Verkäufer meinst Du nun? den, der Dir verkauft hat, oder denjenigen, von dem dein "Händler" die Uhr hat?
Da kann das Ding ja noch 5 mal verschwinden und Du hast gar nix......8o
Leute, was soll ich denn machen?
Der VK will doch auch wissen, ob es überhaupt die Uhr ist die er mir verkauft hatte.
Die Konzis machen keine dokumentiere Prüfung.
Ausserdem muss mein Verkäufer einen Beweis in Händen haben um seinerseits Ansprüche bei seinem Verkäufer anmelden zu können.
Ich lasse mir von meinem Verkäufer natürlich bestätigen, dass ich ihm die Uhr samt Papiere zurückgegeben habe. Einen Kaufvertrag und kopien der Papiere habe ich ja.
Bin jetzt auch etwas durcheinander.....wer hat denn jetzt die Uhr konkret?
Ich ... mit geplanter persönlicher Übergabe meinerseits an meinen Verkäufer ...
"Der VK will doch auch wissen, ob es überhaupt die Uhr ist die er mir verkauft hatte."
Das weiß er doch anhand der SNr., oder?
wenn Dein Verkäufer Dich nun verarschen wollte, kann er jetzt alles wieder schön vertuschen....
und Beweise vernichten....
Mit dem Wissen, dass nur Rolex die Echtheit bestätigen kann, könntest ja auch du sie dorthin liefern und dann den VK mit dem Ergebnis konfrontieren.
Wäre mir in deinem Falle die bessere Option.
dann kann der doch behaupten, das ist gar nicht jene Uhr....;)
Aber wie soll mich denn der VK „verarschen“?
Ich habe einen Kaufvertrag. Eine Kopie der Papiere.
Wieso? Es ist doch immer die Seriennummer im Spiel, aber klar, behaupten kann man das dann..........wobei dann jede Option "gefährlich" ist ;)Zitat:
dann kann der doch behaupten, daß ist gar nicht jene Uhr....