Verstehe Euch nicht. Kauft Ihr die Karte oder wollt Ihr die Uhr tragen? Was der Konzi mit der Karte macht, wäre mir Latte- Hauptsache er besorgt mir rasch die Uhr. :supercool::D
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Verstehe Euch nicht. Kauft Ihr die Karte oder wollt Ihr die Uhr tragen? Was der Konzi mit der Karte macht, wäre mir Latte- Hauptsache er besorgt mir rasch die Uhr. :supercool::D
Da spielt offensichtlich der Wertererhalt doch eine grosse Rolle nicht nur für die die es zugeben sondern auch für die die diese (wie nennen die A.kriecher diese leute?) Renditespakos.
Viele hier im Forum machen einen auf Mr. Big Pin Pin... al la, werterhalt , ach spielt keine Rolle... bla bla bla
Jetzt wenn das Zerti evtl einbehalten wird sieht die Situation anders aus.
Wie lächerlich diese Leute hier doch sind!
Der Konzessionär nicht einfach irgendein Bestandsteil einbehalten. Du bezahlst diese dämliche Plastikkarte genauso wie die Uhr selbst.
Und auch wenn du dich hier so über Renditespackos aufregst, würdest du eine Uhr trotzdem nicht zum Listenpreis verkaufen, wenn du sie auch mit Aufschlag verkaufen kannst.
Wasser predigen und Wein saufen.
Jeder will ein Heiliger sein, gehts aber ums eigene Geld hüllt man sich gerne im Schweigen.
Selbst wenn das von den Konzis so praktiziert werden würde, ich denke nicht das sich groß was ändern würde. Dann werden die Uhren auf dem Graumarkt mit dem Zusatz im Vertrag verkauft: "Zertifikat wird in 12 Monaten nachgeliefert!"
Ist ein Versuch den völlig überzögenen Graumarkt etwas einzudämmen. Finde ich gut, wer nicht will muss ja nicht. Werterhalt ist ja schön aber dieses Geschachere aus beliebten neuen Modellen den letzten Euro rauszupressen finde ich peinlich.
@Christian es gibt keinen Grund, weder für Rolex noch deren Konzessionäre, den Graumarkt für die beliebten Modelle einzudämmen.
Du müsstest ganz schön naiv sein, so etwas wirklich zu glauben.
Im Zusammenhang mit den PM-Modellen habe ich solche Märchen komischerweise noch nie gehört.
Genau. Der Graumarkt befeuert eher noch die Begehrlichkeit von Rolex. Und natürlich die Herausforderung, so schnell wie möglich beim Konzi zum Listenpreis diese Modelle zu ergattern.
Das alles nimmt immer groteskere Züge an. Ich kann da Rolex als Unternehmen langsam echt nicht mehr ernst nehmen. Da wird ein "Problem", welches man leicht in den Griff bekommen könnte, wenn man wollte, auf den dämlichen Kunden verlagert.
Sorry, Rolex. Hochmut kommt vor dem Fall.
Das ist sachlich so nicht gänzlich korrekt. Der Konzi erhält die Uhr mit Garantiekarte - korrekt und eigentlich ist es auch gängige Praxis, dass diese mit zum ``Paket `` gehört was vom Kunden gekauft wird.
Jedoch kann der Konzi nochmal mit dir als Kunde individualvertraglich vereinbaren, dass er die Garantiekarte vom Kauf ausschließt bzw. diese ein Jahr einbehält.
Was sollte daran rechtlich nicht zulässig sein?
Fraglich ist hier dann nur, ob es sich um eine AGB handelt.
Falls man dies bejaht, könnte diese unwirksam sein, weil es für den Kunden sehr überraschend kommt und er damit nicht rechnen musste.
@datograph:
Verzage bitte nicht, lieber namenloser Uhrenfreund.
Nach ein paar Tausend eigenen Beiträgen im Forum weißt Du, wie hier alle ticken. :op:
Sollte dies wirklich so kommen, dann kann ich Rolex langsam nicht mehr verstehen. Eigentlich kann es ihnen doch egal sein was die Leute mit den Uhren anfangen. Es handelt sich ja immerhin um eine Ware die ich teuer bezahle und sie verdienen ja denke ich auch Geld damit, somit sollte dem Kunden freigestellt sein was er damit macht!
Spekulanten gibt es doch überall. Sonst müssten die Makler in München auch die Wohnungen nur an Leute verkaufen die nachweislich in München wohnen und arbeiten und diese Wohnungen nicht als Anlage-/Spekulationsobjekt kaufen!
Klingt abbildbar:
a) Der Erwerber der Uhr Rolex GMT Master (Individualnummer ...), nachfolgend Pepsi genannt, erklärt sich bereit die vom Hersteller bereitgestellte Garantiekarte für eine Dauer von 12 Monaten beim Händler aufzubewahren. Über die Verwahrgebühr gibt die beigefügte Anlage 1 Auskunft.
b) Weiter wird vereinbart, dass der Erwerber in Abständen von nicht weniger als 4 Wochen mit der unter a) genannten Pepsi beim Händler erscheint um die Individualnummer abzugleichen und vom Händler einen Besitz-Vermerk im beim Händler befindlichen Rolex-Besitzbuch eintragen zu lassen. Der Erwerber verzichtet auf das Recht bei diesen Terminen andere Uhren zu bestellen, zu besichtigen oder gar nach der Lieferzeit zu fragen.