Zitat:
Original von Wulfy
Ich finde, daß hier ein wenig Kulanz angebracht gewesen wäre.
Ich habe z.B. meinen IWC Chrono "Saint Ex" ca. 2 Monate nach Ablauf der 2 Jahres Garantie durch meinen Konzi einschicken lassen, da bereits seit geraumer Zeit die Krone überdreht war und sich die Zeit und das Datum nur noch schwerlich einstellen ließ.
Leider hatte ich es immer wieder vergessen, diese während der Garantiezeit abzugeben, da ich sie mittlerweile auch sehr selten trage.
Der Konzi schickte die Uhr mit diesem Hinweis zu IWC und ich mußte keinen Cent für die Überholung bezahlen.
Es gibt also auch andere Verfahrensweisen.
Gruß Wulf
Hier wurde die Uhr aber bei einem anderen Konzi gekauft als bei dem, der