RE: Rolexklau bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Hier mit Urteil:
Können Mitreisende bezeugen, dass ein Fluggast seine wertvolle Uhr
auf dem Band für das Röntgengerät gelegt hat, so kann er von der Flugsicherheitsbehörde Schadenersatz verlangen, wenn das teure Stück
auf dem Band verschwindet. (OLG Frankfurt/Main, 1 U 169/08)
Gruß Manfred
Uhr am Flughafen gestohlen - OLG-Urteil
Weiß nicht, ob jemand dieses aktuelle Urteil schon gepostet hat:
23.2.2010 – Kommt in einer Flughafenkontrollzone ein Wertgegenstand abhanden, so ist es Sache des Reisenden zu beweisen, dass er den Gegenstand tatsächlich zur Kontrolle auf das Laufband gelegt hat. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, so ist der für die Kontrolle zuständige Sicherheitsdienst auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt / Main mit einem jetzt bekannt gewordenen, rechtskräftigen Urteil vom 24. Juni 2009 entschieden (Az.: 1 U 169/08).
In dem Urteilsfall war dem Kläger eine Uhr im Wert von 4.000 Euro abhanden gekommen, die er bei der Sicherheitskontrolle in einen Plastikkasten aufs Laufband gelegt hatte.
Es stand die Aussage des Klägers gegen die Aussage der 3 Angestellten. Einen neutralen Zeugen konnte der Kläger nicht beibringen.
Fazit: Man sollte die Uhr entweder erst abnehmen, wenn der Metalldetektor anschlägt - dann hätte man diesen Mitarbeiter und evtl. andere Fluggäste als Zeugen. Oder vor der Kontrolle in das abschließbare Handgepäck tun.