Nach Jahren (!) hat er noch das Recht? Hm, da würde mich mal die Meinung eines echten Juristen interessieren.
Druckbare Version
Nach Jahren (!) hat er noch das Recht? Hm, da würde mich mal die Meinung eines echten Juristen interessieren.
Ab Kenntnis des Schadens hat er glaube ich 3 Jahre Zeit.
Es geht ja nicht über die Schiene Gewährleistung, sondern Schadenersatz wo Verschulden vorliegen muss.
Ist ja bei versteckten Mängel im Baugewerbe auch so....sonst baue ich absichtlich versteckte Mängel ein in der Hoffnung mir Geld sparen zu können und es merkt keiner in den ersten 3 Jahren ;-)
Ich könnte mir vorstellen, dass es für jeden (glaubhaft) abstreitbar ist, daran Schuld zu sein. Solange die Seriennummern nicht beim Kauf abgeglichen wurden, ist es Risiko des Käufers. Das heißt es müsste auch einwandfrei nachgewiesen wurden sein, das exakt die gleiche Uhr verkauft wurde und nicht eine gleich aussehende Dritte.
Er hat die Uhr nicht beim Händler gekauft, sondern von privat vor Jahren.
Wieso reden immer alle vom Grauhändler?
Leichte Fahrlässigkeit ist ausreichendes Verschulden des Konzis und auch des Grauen.
Es gibt leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Und als Kunde muss ich kein Band zerlegen....
:ka:
Ich darf zwar keine Rechtsberatung geben, aber dir vielleicht einen kleinen Hinweis geben, der dich selbst zum richtigen Ergebnis führen könnte:
In welchem Vertragsverhältnis steht der TE zu einem ggf. schadenersatzpflichtigen Händler?
Woran macht Ihr fest, daß der Konzi das Kärtchen zu 100% vertauscht hat / bzw. „schuldig“ ist?
Wahrscheinlichkeit hin oder her.......und so sehr ich den Unmut verstehe und teile......aber Fakt ist Fakt
und ist hier, falls ich nicht nicht irre, nicht belegbar sondern eher „Mutmaßungen“.
Konzi könnte sagen....muss nach Kauf passiert sein. VK, muss der Konzi gewesen sein. Ein Festnageln und ein
Entschuldigungsschreiben wird daher, von beiden Seiten, nicht einfach. Da der Beweis befehlt....oder irre ich?
Genau das meine ich ja auch. Hier wird eine Welle gemacht, ein Konzi öffentlich genannt und alle gehen davon aus, dass der TE oder derjenige (schuldige?) Verkäufer genau eine 16610LV besitzen/besaßen. Alleine die Kette, dass der Konzi was vertauscht haben muss und niemand sonst ist für mich als Außenstehenden nicht schlüssig belegt.
Wieso nicht?
Ne, ein Bestätigungsschreiben wie auch immer kann niemals ein Ersatz für das echte Zerti sein. Sorry. Aber die Geschichte kann doch wirklich ganz leicht aus der Welt geschafft werden. Der Konzi soll seinem Kunden einfach eine Pepsi oder Daytona verkaufen und alles ist aus der Welt geschafft. :ka:
Natürlich kann die Vertauschung auch nach dem Verkauf durch den Konzi passiert sein.
Aber was spricht eigentlich gegen eine "Bestätigung", dass am DatumA die Uhr mit der SNrA und am DatumB die Uhr mit der SNrB verkauft wurde - wenn ich die Uhr mit der SNrA und das Zerti mit der SNrB besitze und vorlegen kann?
Ob's viel hilft ist fraglich, aber eine Erklärung bei einem Weiterverkauf ist's ja doch :op:
Sagt mal Leute lest ihr eigentlich bevor ihr postet?
DER KONZI HAT DEM THREADSTARTER BEREITS MÜNDLICH BESTÄTIGT, DASS DER FEHLER IN DEREN HAUS PASSIERT IST.
So jetzt hat es hoffentlich jeder kapiert.
Geschäftsunterlagen werden/müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.Der Verkauf fand vor 15 Jahren statt.Frage mich eh wie das heute so aus dem Stehgreif (ich schau mal schnell nach) noch nachvollziehbar ist bzw sein soll nach über ca. 3500 verkauften Rolexuhren.Sind schon reichlich Daten die da gesichtet werden müssen,auch wenn Monat und Jahr eventuell passen.Da schreibt kein Gewerbebetreibender heute mehr eine Bestätigung.
Was soll eine solche Bestätigung denn auch bringen? Mehr wert ist das Paket (ich schreibe bewusst nicht Uhr, denn die ist immer das selbe wert) dadurch nicht. Mit passendem Zerti kostet es X, ohne dieses Y und mit einem netten Zettel vom Konzi immer noch Y.
Und der Stunt ist mittlerweile 15 Jahre her... :rolleyes: