Danke Tristan! Das ist eine wertvolle Information!!!
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Danke Tristan! Das ist eine wertvolle Information!!!
Danke für die Info :gut:
Gerne! Ich freu mich wenn jemandem eine böse Überraschung erspart bleibt. :)
Mal abgesehen vom Erfordernis, einen Tresor (meist schwerer als 200kg) haben zu müssen, ist doch der "MeinPlus" Baustein von der Allianz für das Tragen einer teuren Uhr eine gute Absicherung, oder?
Habe zumindest bei keinem anderen Versicherer eine ähnlich gute Regelung finden können.
Falls es Tips zu anderen Versicherern gibt, dann würde ich mich freuen.
Bezüglich anderer Versicherer habe ich leider keine Infos, aber der Vollständigkeit halber hier noch die Anforderungen an die Wertschutzschränke.
Bei der Allianz sind es für freistehende Wertschutzschränke sogar 300 Kg.
https://abload.de/img/allianz0jukg.jpg
Sehr interessant :gut:
Endlich mal ne saubere Übersicht :top:
Danke, klasse!
Vielen Dank. :gut:
:gut:
Hallo,
wie ich schonmal geschrieben habe, ist vieles auch eine Sache der Kommunikation mit dem Versicherer.
Über besondere Texte und Klauseln im Vertrag kann man individuelle Lösungen auch abseits der Bedingungen
vereinbaren.
Hallo,
habe mich auch nochmal in die Bedingungen der Allianz eingelesen...wenn ich es richtig verstehe, dann ist bspw. eine Uhr mit einem Wert über 30k über den Baustein "MeinPlus" auch nicht höher als diese Grenze (30k) versicherbar, da die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen auch im Rahmen dieses Bausteins gelten.
Interessant wäre, ob man mit der Allianz etwas individuelles vereinbaren kann.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Ist es bei Volaren hier ähnlich wie bei DHL? Falls der Wert des Gegenstandes die Versicherungsgrenze überschreitet ist er gänzlich nicht abgedeckt und nicht wie häufig vermutet bis zur Höhe der Versicherungsgrenze?
Hi Thomas,
ich habe jetzt ebenfalls noch einmal nachgelesen.
Unter 9.3 der Versicherungsbedingungen für MeinPlus steht folgendes:
(1) Generelle Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die jeweilige Sachgruppe ist je Versicherungsfall begrenzt auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat. Darüber hinaus gelten die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (siehe Ziffer 2.2 Absätze 2 und 3).
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Unter Ziffer 2.2 der Hausratversicherung steht:
(2) Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 350 Euro je Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
(3) Besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb besonderer Behältnisse
Es gelten besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, die sich außerhalb eines der folgenden Behältnisse befinden:
• Außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg.
• Außerhalb verschlossener eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür.
• Außerhalb besonders vereinbarter, sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen (beispielsweise ein Tresor).
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist wie folgt begrenzt:
a) Die Entschädigungsgrenze bei Bargeld beträgt 2.000 Euro. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
b) Die Entschädigungsgrenze bei Urkunden, Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren beträgt insgesamt 5.000 Euro.
c) Die Entschädigungsgrenze beträgt insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.
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(2) Besondere Entschädigungsgrenze in der Außenversicherung
Die Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung gemäß Ziffer 1.3.3 Absatz 7 (Hier wird wieder auf Ziffer 2.2 verwiesen) gilt nicht für Schäden, die in MeinPlus versichert sind. In der Außenversicherung ist jedoch die Entschädigung für die Sachgruppe Schmuck und Pelze auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt, wenn keine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Sachen werden
• von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bestimmungsgemäß getragen;
• in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt;
• einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben;
• im Kofferraum oder anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines allseitig verschlossenen Personenkraftwagens zurückgelassen;
• in Hotels, sonstigen Beherbergungsbetrieben, Ferienhäusern oder auf Passagierschiffen in verschlossenen Zimmersafes oder ähnlichen Behältnissen aufbewahrt.
Für mich bedeutet das, dass für ein, gesondert über MeinPlus versichertes Schmuckstück, nicht die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung, sondern eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 10.000 € gilt, wenn nicht einer der genannten Punkte gegeben ist. Es wird also, bis auf die Selbstbeteiligung, komplett ersetzt, auch wenn es teurer als 30.000 € ist.
Alles andere würde nach meiner Auffassung auch kaum Sinn ergeben, da durchaus Schmuckstücke über 30.000 € von der Allainz akzeptiert werden. :kriese:
Vielleicht gibt es hier ja einen Versicherungsfachmann, oder Anwalt für Versicherungsrecht, der die Auffassung bestätigen oder dementieren kann. :dr:
Wenn einer der unter 9.3 (2) genannten Punkte zutrifft, gelten die in 2.2 (2) vereinbarten Versicherungssummen für Wertsachen allgemein und die unter 2.2 (3) genannten Entschädigungsgrenzen, z.B.:
„[…]insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.
Wenn Du mir die Bedingungen mal komplett per Mail zukommen lässt, kann ich das gerne ausführlicher erläutern. So liest sich das, als ob es wirklich nur maximal 30.000€ in der Außenversicherung sind.
Kleine Ergänzung zum Thema Safe: Ich habe hier schon mehrfach höhere Summen versichert bekommen, wenn die Tresore eingemauert und versteckt waren.
Die 30k gelten nur für bestimmte Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes. Ich denke nicht, dass die Allianz hier höher geht, die 30k in der Außenversicherung sind schon recht gut.
Wenn Du das Tragerisiko mitversichert haben willst, ist es meist sinnvoll, einen All-Risk-Tarif zu wählen. AXA und Allianz haben hier recht gute Produkte. Da wird dann genau nachgefragt was wer wie wo versichert haben möchte und dann ein maßgeschneidertes Angebot erstellt. Habe damit in letzter Zeit öfter zu tun, die beiden Tarife sind ziemlich gut.
Stimmt.
Allerdings sind gerade bei diesen Tarifen mit „Allgefahrendeckung“ (zumindest bei der Allianz) die Anforderungen an den VN auch ziemlich hoch.
So wird beispielsweise bei der „Art privat“ ein Tresor der Widerstandsklasse 4 und eine Einbruchmeldeanlage (EMA) der Sicherungsklasse VdS B SH2
gefordert...
Hallo René,
vielen Dank für deine Antwort!
Laut 9.3 (2) gelten die Entschädigungsgrenzen aus 2.2 Absätze (2) und (3) aber doch nicht, wenn ein Schmuckstück über MeinPlus (das ist die Allgefahrendeckung der Allianz) versichert ist.
Die Begrenzung liegt dann zwar nur bei 10.000 €, allerdings doch auch nur dann, wenn keine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
Im Falle einer Uhr gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass eine Voraussetzung erfüllt ist, da sie bestimmungsgemäß am Arm getragen wird.
Gerne sende ich dir die Bedingungen per Mail. (Schicke dir gleich eine PN)