Hab ich das was überlesen? Die Uhr wurde doch nicht einbehalten, oder?Zitat:
Original von beatcruiser
grundsätzlich täusche ich mich nicht, ich hab das immerhin mal studiert. und ob eine nachfrage beim zoll da klarheit schafft, das wollen wir ja mal dahingestellt sein lassen – die sind ja nun auch ein klein wenig parteiisch.Zitat:
Original von hgruebert
Ob du dich da mal nicht täuscht! Da würde ich doch mal beim Zoll nachfragen bzw. hier im Forum suchen. Da gibt es einiges interessantes dazu.Zitat:
Original von beatcruiser
naja, ohne box und zertifikat können die erstmal nicht mit bestimmtheit sagen, dass die uhr schmuggelware ist. und da in deutschland die unschuldsvermutung gilt, können sie die uhr nicht so ohne weiteres einbehalten. dazu müssten sie dir beweisen, dass du was unrechtes getan hast. du musst nicht beweisen, dass alles legal ist. aber, was die - spitzfindig hinterfragt - dürfen, und was die nachher machen, dass sind zwei paar stiefel. und wenn rauskommt dass es ne geschmuggelte uhr war, dann nützt dir das eigentlich nicht dürfen auch nichts mehr.
grüße
beatcruiser
grundsätzlich, und das habe ich ja auch schon geschrieben, gilt aber: damit, dass sie das eigentlich nicht dürfe,n kommt man nicht mehr weit, wenn sie erst mal was gefunden haben. die polizei darf dich eigentlich auch nicht einfach so anhalten, ohne einen verdacht. nur kann ein verdacht halt schon sein, dass du in der stadt strich 50 fährst. und wenn dann mehr als 0,5 promille herauskommen, hat sich der verdacht schon bestätigt.
aber gegen den einbehalt einer uhr, ohne dass sie irgendwie nachweisen können, dass die nicht in der eu gekauft wurde, würde ich mich jedenfalls mit händen, füßen und einem anruf bei meinem anwalt wehren.
grüße
beatcruiser
Es wurde der Zoll kassiert und eine Anzeige gefertigt und die wird damit enden, dass nochmals die doppelte Summe als Strafe festgesetzt wird.
Jeder ist halt nicht so abgebrüht wie evtl. du und ich, der Gute war halt vielleicht etwas nervös und das war halt schon ausreichend.