auf welche Anspruchsgrundlagen stützt er sein Schreiben ?
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auf welche Anspruchsgrundlagen stützt er sein Schreiben ?
bei vielen anwaltsschreiben wird keine anspruchsgrundlage genannt, vielleicht auch hier nicht???
spielt aber doch keine rolle...geht doch nur darum ob es eine gibt, nicht ob die genannt wird
ist völlig wurscht........es gibt ne Anspruchsgrundlage.......im Zweifel 823 II BGB iVm 186, 187 StGB ..........
vielleicht theoretisch auch andere, aber wollen wir potentiellen abmahnern hier nicht die arbeit abnehmen:-)))))
so siehts aus........
gibts eigentlich schon was neues von der Front ?
:muede: ;)
Was hat sich jetzt eigentlich daraus ergeben ?