Liegen die Fakes noch im Fenster ???????[/quote]
Ja. Jedenfalls heute Nachmittag gegen 14:00 Uhr.
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Liegen die Fakes noch im Fenster ???????[/quote]
Ja. Jedenfalls heute Nachmittag gegen 14:00 Uhr.
Man glaubt es nicht.......
Irgendwoher muß die Kohle für die Anwälte ja kommen...
:gut:Zitat:
Original von Donluigi
Irgendwoher muß die Kohle für die Anwälte ja kommen...
Ich sag euch, da wird nichts passieren!
;( ;( ;(
Ja. Jedenfalls heute Nachmittag gegen 14:00 Uhr.[/quote]Zitat:
Original von Norbert
Liegen die Fakes noch im Fenster ???????
Gut erkannt Tobias.......wir wollen nämlich irgendwann auch Rolls fahren....... :gut: :DZitat:
Original von Donluigi
Irgendwoher muß die Kohle für die Anwälte ja kommen...
Zitat:
Original von Donluigi
Gut so, scheiß Fakeverticker, sollen doch in der Hölle schmoren, Lumpenpack!!
nur das der Händler die Fakes nicht verkaúft!!!
Er nennt das Ganze unverkäufliche Deko-Stücke!!!
Übrigens liegt auch heute noch alles im Fenster.
ja klar, und der Zitronenfalter faltet auch Zitronen und der Papst ist in Wahrheit ein verkleidedeter Transvestit :D :D :D
Wie schon gesagt, als ein Kumpel in diesem Laden ein Armband für seine 0815 Uhr kaufen wollte, hat der Händler ihm ein gefaktes Oysterband verkauft. (Mein Kumpel hat keine Ahnung von Uhren, erst mein verblüfftes Gesicht hat die Sache aufgedeckt ;) ) Er verkauft die Sachen also sehrwohl.Zitat:
Original von wildpower2
Zitat:
Original von Donluigi
Gut so, scheiß Fakeverticker, sollen doch in der Hölle schmoren, Lumpenpack!!
nur das der Händler die Fakes nicht verkaúft!!!
Er nennt das Ganze unverkäufliche Deko-Stücke!!!
Übrigens liegt auch heute noch alles im Fenster.
Er darf auch keine Fakes zu Dekozwecken ausstellen...
:sleeping:Zitat:
Original von Insoman
ja klar, und der Zitronenfalter faltet auch Zitronen und der Papst ist in Wahrheit ein verkleidedeter Transvestit :D :D :D
in diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf die Vorschrift des § 143 Abs. 2 MarkenG hinweisen.
Danach kann ein gewerblicher Fakeverkäufer (man möge mir diesen juristisch nicht korrekten Ausdruck verzeihen) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegen
So viel zum vermeintlichen Kavaliersdelikt.
Wir reden hier von einer STRAFTAT
Anwälte und Fakehändler...................... :rolleyes: (Komisches Volk ;) )
bin kein Anwalt ;)
Fakeverkäufer?? ;-))
Gott bewahre, habe zum Glück in der Schule aufgepasst, so dass ich diesen Beruf nicht ergreifen musste :D :D :D
Gott sei dank!!! =)Zitat:
Original von Insoman
bin kein Anwalt ;)
wat it denn dat auf dem 4. foto rechts neben der brättling?
hat die dort mr. spock in zahlung gegeben?
Habe mir heute die Auslage in Natura angesehen: Ich denke, er hat nicht ohne Grund seine Uhren nicht ausgezeichnet. An keiner Uhr hängt ein Preisschild.
Haste Probleme mit dem Berufsstand ???? :DZitat:
Original von Dennis
Gott sei dank!!! =)Zitat:
Original von Insoman
bin kein Anwalt ;)
wenn nicht, kannste gleich kriegen.......... :D :D