Bekannt ist missverständlich ausgedrückt. Der Händler hat direkt vom Erstbesitzer gekauft. Der soll wohl auch Stammkunde sein. Die
Historie der Uhr ist wohl somit nachweisbar. Ich überlege nach eventuellem Kauf direkt nach Glashütte zu fehren und die Uhr prüfen
und revisionieren zu lassen. Sollte damit was entgegen der Absprache sein, hätte man ja 14 Tage Rückgaberecht.