https://dl.dropboxusercontent.com/u/...Bearbeitet.jpg
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Ihr seid mir hier echt zu schwarz und weiß, daher ein bissle Farbe:
http://i1217.photobucket.com/albums/...ps9e98fdf3.jpg
Zhenjiang (China) Altstadt (iPhone pic)
http://img843.imageshack.us/img843/5718/08x1.jpg
danke, der war so cool, dass er sich nicht rührte, als ich fotografierte
wahrscheinlich hatte der Angst vor Dir
Gruss
Wum
Ich kann zwar mit der Art der Bilder absolut nix anfangen, aber ich habe großen Respekt vor Dir, Ulrich, dass Du Dich traust den Leuten so nah zu kommen. Ich hätte da zu viel Bedenken.
Weiterhin viel Spaß und gute Shots! :gut:
Street eben. Für mich die Königsklasse. Ungeschminkt mit Kick beim Fotografieren.
http://oysterreich.net/2013-06-19_19-19-31_800.jpg
http://oysterreich.net/2013-06-19_19-20-01_800.jpg
http://i1203.photobucket.com/albums/...ps900180cf.jpg
Obama war ja in Berlin, es war voll.
Edit: aufm Telefon sah's besser aus, Sorry für die miese Qualität.
Du hast ein Schiff mit schwarzen Segeln gesehen, dessen Crew aus lauter Verdammten bestand und dessen Captain so böse ist, dass selbst die Hölle ihn wieder ausgespien hat?
http://img838.imageshack.us/img838/8413/gso6.jpg
Dancing Beauty
http://img534.imageshack.us/img534/1495/mhuq.jpg
Uploaded with ImageShack.us
Anhang 29794
Steht bei meinem "Schlosser für besondere Härtefälle", mit weitern 20 bis 30 Stück :-)
Mir gafallen solche Bilder ja auch sehr, aber ich traue mich immer gar nicht so nah ran zu gehen und fremde Leute zu fotografieren.
Inwiefern darf man das eigentlich?
Ich persönlich würde mich stark angegriffen fühlen wenn mich einfach so jemand fotografiert.
Jetzt mal nix künstlerisch wertvolles. Es war vor einer 1/4 Stunde so dunkel hier, dass draußen die Laternen angingen.
http://up.picr.de/14906638wu.jpg
Und ein bisschen geregnet hat es auch
http://up.picr.de/14906641kj.jpg
meine Nichte, mag nicht fotographiert werden... :D
http://i39.tinypic.com/2isi6op.jpg
Gruss
Wum
Im Hintergrund der Brand auf der Parkinsel; in Windrichtung der Rauchwolke wollte ich mich nicht befinden. 8o
http://www.r-l-x.de/forum/attachment...5&d=1371975670
Ja sag a mal. Is des der Hammer?
Das siehst mal, was so ein Baumschwammerl in ein paar Wochen schaffen kann!
http://i1151.photobucket.com/albums/...ps3067f7e5.jpg
Spektakulär!
Weiß der
Johann
Anhang 30004
Buchberger Leitn, der Ursprung der Ilz
hier noch einmal konventionell mit dem iphone beim Sonntagsmorgenlauf geschossen...
http://img.photobucket.com/albums/v2...ps9512f50f.jpg
und noch ein paar breakdance kids
http://img.photobucket.com/albums/v2...ps67363d7d.jpg
Anhang 30030
BMX Stunt
Anhang 30031
Saturday Night Music
Street am Strand:
Anhang 30035
großartig :verneig:
So geil, Jungs. :top:
Strassenbahn Berlin:
Anhang 30072
Danke an die, die ausdrücken, dass sie Freude an den Bildern haben und danke, dass ich die Bilder hier posten kann. (Muss doch auch mal gesagt werden)
+1
danke fürs ansehen
Auch von mir ein herzliches Dankeschön für die tollen Bilder.
Aber auch ich möchte gerne nochmal fragen, wie es mit den Persönlichkeitsrechten aussieht. Bisher wurde die Frage totgeschwiegen, oder hab ich was überlesen? Es ist ja auf vielen Bildern so, dass nicht zufällig Leute mit auf den Bildern sind, sondern diese gezielt abgelichtet werden. Für den zuhause-Freunden-zeigen-Zweck sicherlich kein Problem, aber hier öffentlich im Netz platziert zu werden, könnte doch rechtlich schwierig sein, oder bin ich auf dem Holzweg?
Hab dazu folgendes gefunden:
Ich sehe die rot-markierte Stelle als Grauzone oder Schlupfloch.Zitat:
Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild ist § 22 Kunsturhebergesetz (KUG):
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
Ausnahmen zu dieser Regel formuliert § 23 KUG:
“(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Also: bitte, bitte weitermachen!
Das ist natürlich ein Problem, das allerdings hunderte Fotografen bei Veröffentlichung ihrer Bilder in Foren, auf Blogs, Bilderplattformen usw in Kauf nehmen. Denn in der Regel ist es eben so, dass "wo kein Kläger, da kein Richter" ist. Obwohl ich zu diesem Thema gerade auch rechtlich eine gewisse Affinität habe sind mir persönlich zumindest kaum schwerwiegendere Probleme bekannt, durchaus ab und an hört man von einem Ersuchen eines Abgebildeten das Bild aus dem Netz zu nehmen, einem Wunsch, dem die meisten dann nachkommen. Größer wird das Risiko bei Veröffentlichung in Buchform, vor allem im Eigenverlag.
Die Rechtslage ist übrigens in Österreich ein wenig offener als in Deutschland, aber beide sehe ich durchaus unangenehm und nicht zielführend. Gerade den von Dir hervorgehobenen Punkt 2 würde ich bei vielen Bildern nicht als ersten Ausweg sehen, da kämen mir oftmals auch gerade die anderen Punkte in den Sinn.
Die rechtliche Tendenz ist aber derzeit überhaupt wenig fotografenfreundlich, gerade in den anglosächsischen Ländern war vor allem vor einiger Zeit viel dazu zu lesen ...
Aber trotz alledem - hier sind viele großartige Bilder zu sehen :gut: