Also: go for it :D
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Also: go for it :D
Mah, ich bin soooo froh, dass ich bislang nix besseres als mein Benchmade Rift in der Hand hatte. Nachdem das auch nur in der Lade liegt, reicht es völlig :)
Hier, ihr verrückten Messermenschen, kann KaBar was?
Ich schreib's gerne noch mal ;)
Interessant für uns hier in .de ist WaffG § 42a
Der sagt, kein Zitat, frei Schnauze ;) :
Das führen von einhändig zu bedienenen und festellbaren Messern ist verboten. Auch das führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge größer 12cm ist verboten. Ausnahme: es liegt ein sozial anerkannter/adäquater Zweck vor es doch zu führen. Der Gesetzgeber spricht bei sozial anerkannten Zwecken von Jagd, Hobby, Sport und Brauchtumspflege.
[Näher wird das nicht beschrieben - daher möge jeder seine eigene Entscheidung treffen ob sein Zweck sozial anerkannt ist ;)]
Messer die auf Grund einer sogenannten Waffeneigenschaft unter das WaffG fallen (Dolche, Springmesser etc.) und NICHT zu den VERBOTENEN Gegenständen (Butterfly's, Springmesser über 8,5cm Klingenlänge, Springmesser wo die Klinge "nach vorne", parallel zum Griff ausfährt usw.) gehören, unterliegen ebenfalls einem Führverbot, jedoch keinem Besitzverbot.
Kurz um, auf Nummer sicher: Klappmesser für das man 2 Hände braucht egal ob feststellend oder nicht - oder feststehendes Messer mit einer Klinge (ich würde hier im worst case von dort messen wo der Griff zu ende ist, auch wenn dort noch keine Schneide anfängt) unter 12cm.
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Meine Meinung dazu ist ja hinreichend bekannt - völliger Schwachsinn dieses gesamte Konstrukt Waffg §42a.
Gruß,
Oliver
sehr sehr hübsch, Frank. Da kommt ja langsam Bewegung hier in den Laden ... ;)
edit: aufgeklappt so, hier mal die "blonde horny" Variante :D
Sehr schön. Hast du so eins Oliver?
Meines wird ja noch gebaut. Ich muss mich noch etwas gedulden. X(
nein, hab ick vonner HP geklaut ... ;)
Dann bitte die Bilder mit Quellenangabe (Link) zitieren. Bis dahin nehme ich das Bild mal raus.
Selbiges gilt auch für das Bild in Franks Post - keine Copyright-Verstöße bitte!
@Oliver: Danke für die Erklärung. Bei den 12cm liegt also der Hase im Pfeffer. Danke :gut:
Soso,
und bei mehr als 12 cm ist dann Pfeffer in der Hose....
soory, ich konnte um diese Uhrzeit nicht anders:embarassed:
G.
Mal ne blöde Frage:
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, darf ich eigentlich nicht mal ein Kochmesser zu Freunden mit nehmen?
du wirst dein kochmesser ja nun nicht nach piratenart blank im gürtel für jeden sichtbar zum bespassungskochabend mit freunden führen..
sondern eventuell mit anderen messern in einem eigenen köfferchen..oder einer messerrolle..so..das ganze möglicherweise noch mit dem eigenen kraftfahrzeug..in dessen kofferraum..und fertig ist der lacke.juckt keinen.
ausserdem dient die mitnahme des/der messer ja einem "sozial anerkannten einsatzzweck"...in deinem angeführten beispiel sogar DEM zur zeit in diesem land am höchsten angesehenen zweck überhaupt....gemeinsame nahrungszubereitung mit "freunden"...da kann kein eifriger staatsdiener etwas einwenden...sehen wird er es ohnehin nicht...denn siehe oben...das/die messer sind ja verschlossen..im koffer/messerrolle..im kofferraum..
genauer gesagt...erkennbar einhändig zu öffnende und dann selbst arretierende messer...erkannbar am daumenpin oder daumenloch...
was auch auf einige messerklingen an multitools zutrifft...leatherman wave zum beispiel..die haben zwei klingen mit daumenloch.soo..ist das dann auch ein messer..oder ein werkzeug mit zufällig auch vorhandenen messerklingen?
schaffst du es hingegen,durch übung..oder weil die klingenform es zulässt..ein "normales",selbstarretierendes messer auch einhändig zu öffnen...ist wiederum nichts daran auszusetzen.. bestimmte modelle von fontenille pataud haben eine deutlich höhere klinge,damit ist ein einhändiges öffnen überhaupt kein problem..
ich schliesse mich da völlig der meinung von oliver an..dieses gesetz ist völliger humbug und in seiner schwammigkeit fast nicht überbietbar.