dito.
:grb: :grb: :grb:
grüsse
detlef
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dito.
:grb: :grb: :grb:
grüsse
detlef
Die Mühlen mahlen langsam. Nach einer mir mündlich an der nervigen Service-Hotline von UPS übermittelten Info sei die Erstattung von deren Seite auch hier auf 500 $ beschränkt. Der Verkäufer behauptete darauf, eine gegensätzliche Info erhalten zu haben. Meine Bitte an UPS, dem Käufer die mir erteilte Auskunft schriftlich zwecks Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Verkäufer zuzusenden wurde nicht nachgekommen. Zitat: "Da nur der Versender unser Geschäftspartner ist, bekommt nur dieser schriftliche Meldungen von uns" :motz:
Das er aber seit 2 Monaten der einzig hier Geschädigte ist, scheint denen am Ar... vorbeizugehen. Daher wird"s ein voraussichtlich langer (prozessualer) Weg werden. Angeblich soll auch der Verkäufer den seinerseitigen Anwalt mit rechtlichen Vorgehen gegen UPS betraut haben. Also praktisch jetzt irgendwie jeder gegen jeden :rolleyes:.
Gott sei Dank sind bei mir bei dem Gespräch mit dem "Vogel"(Verkäufer) gleich alle Lichter angegangen. :jump:
Das stinkt jedenfalls echt zum Himmel.
Das Einzige, was momentan definitiv ist sind die Tatsachen, dass der Verkäufer die Kohle und der Käufer keine Kohle und keine Uhr hat. :motz:
Wird Zeit für einen Ausflug ins Grüne :supercool:
hallo,Zitat:
Original von fvw1932
Gott sei Dank sind bei mir bei dem Gespräch mit dem "Vogel"(Verkäufer) gleich alle Lichter angegangen. :jump:
Das stinkt jedenfalls echt zum Himmel.
Das Einzige, was momentan definitiv ist sind die Tatsachen, dass der Verkäufer die Kohle und der Käufer keine Kohle und keine Uhr hat. :motz:
vielleicht solltest du dir den "Vogel" Verkäufer doch mal etwas gebauer ansehen :grb:
grüsse
detlef
Wie meinst Du das denn? :grb:
Jetzt bin ich aber auch neugierig :grb:
Zur Polizei und Anzeige wegen Betrug machen ? :DZitat:
Original von Waschi.1
Wird Zeit für einen Ausflug ins Grüne :supercool:
Anzeige ist wohl gestellt, jedoch wen soll man zur Rechenschaft ziehen, wenn der VK beteuert unter Zeugen das Ding eingepackt zu haben.
Eine ganz ärgerliche Sache wie ich finde.
Es geht jetzt auch allein um die Erstattung. Vereinbart war vertraglich ein versicherter Versand. Der Verkäufer sagte darüberhinaus, der elterliche Betrieb sende ausschließlich über UPS mehrere 1000 Pakete im Monat und habe daher einen Sonderstatus. Versand sämtlicher Artikel im Wert von bis zu 25k sei unbedenklich. Wenn nun endlich schwarz auf weiß vorläge, dass trotzalledem nur die üblichen AGB von UPS mit Beschränkung bei Uhren etc. gelten, könnte zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgegangen werden.
ich kenn die Geschichte, ich habe gestern Abend mit F.B. telefoniert.
Meines erachtens ist eindeutig der Versender zu belangen, er hätte ja nicht mit UPS, sonder z.B. Janus versenden können. Er hätte sich da genau informieren müssen.
Ich würde sagen es ist schwammig :op:
Wenn versicherter Versand ausgemacht war und er die Ware mit 500 € versichert hat ist er ja eigentlich fein raus.
Wenn nicht explizit über die Versicherungshöhe geredet wurde.
Dein Vorteil könnte darin liegen das UPS keine Uhren versichert demzufolge hat er eine Versandart gewählt die gar nicht versicherbar war/ist !
Ja nee is klar..... :rofl:Zitat:
Original von Waschi.1
Wenn versicherter Versand ausgemacht war und er die Ware mit 500 € versichert hat ist er ja eigentlich fein raus.
Wenn nicht explizit über die Versicherungshöhe geredet wurde.
Es wurde explizit eine Versicherungshöhe von 8k vereinbart.
Hallo,
ohne den Verkäufer zu kennen,
kommt mir alles bekannt vor. Das Geschwätz des Verkäufers
kenne ich aus eigener Erfahrung zur Genüge.
Hier gibt's nur eins:
Rechtsanwalt einschalten!
Gruß
Gerhard
Ich bin mir ziemlich sicher über so einen Fall gelesen zu haben. Der Verkäufer hat ein Laptop (800 € VK in der Bucht) mit 500€ versichert versendet. Das Teil kam nie an und der Käufer hat nur die 500€ von der Versicherung bekommen. Der Verkäufer hat nichts dazu bezahlt weil nur versicherter Versand ausgemacht war aber nicht in welcher Höhe.Zitat:
Original von Der Hanseat
Ja nee is klar..... :rofl:Zitat:
Original von Waschi.1
Wenn versicherter Versand ausgemacht war und er die Ware mit 500 € versichert hat ist er ja eigentlich fein raus.
Wenn nicht explizit über die Versicherungshöhe geredet wurde.
Yep, und der soll gleich die grobe Keule auspacken. Bloß nicht hinhalten lassen.Zitat:
Original von Der Stuttgarter
... ohne den Verkäufer zu kennen,
kommt mir alles bekannt vor. Das Geschwätz des Verkäufers
kenne ich aus eigener Erfahrung zur Genüge.
Hier gibt's nur eins:
Rechtsanwalt einschalten!...
Die Keule kann nicht grob genug sein!
Nur dann reagieren die Kerle!
Gruß
Gerhard
Wie behämmert muss man denn sein, wenn man so handelt?Zitat:
Original von Der Hanseat
Ja nee is klar..... :rofl:Zitat:
Original von Waschi.1
Wenn versicherter Versand ausgemacht war und er die Ware mit 500 € versichert hat ist er ja eigentlich fein raus.
Wenn nicht explizit über die Versicherungshöhe geredet wurde.
Wenn ich für Summe X verkaufe, resp. ein gewisser Marktwert da ist, dann muss ich diese(n) Wert beim Versand auch absichern. Sonst hat das ja gar keinen Nuckel.
Da finde ich Bernhards Grundsätze gar ned schlecht, nur pers. Abholung gegen Cash, dann geht man allem Ärger aus dem Weg.
( Es sei denn man verjubelt Blender 8o , dann gibt es halt ne Diskobrille )
Wie ist der Stand?
Gruß
Klaus
Schreibst du nur oder liest du auch..... :grb:Zitat:
Original von mopedueden
Wie ist der Stand?
Gruß
Klaus
Schriftlich ?Zitat:
Original von luxury_david
Es wurde explizit eine Versicherungshöhe von 8k vereinbart.
Ggf. sollte es doch auch möglich sein dass ein Gericht den Versender als gewerblichen Verkäufer ansieht, wenn er bereits mehrfach Uhren verkauft hat und daraus Gewinne erzielt hat....
... und der gewerbliche VK trägt im allgemeinen ja das Versandrisiko zu 100%.
Hmmmhhhh :grb:, wenn es ein solches Gerichtsurteil denn tatsächlich geben sollte (was ich stark bezweifele), kann ich es mir nur aus dem Streitwert erklären: bis 5000 Euro ist ein Amtsgericht in erster Instanz zuständig. Und die dort zuständige Richter treiben gerne mal wieder Rspr. frei nach Daumen, wenn das anstehende Tennistraining drückt. Von einer Berufungsinstanz würde so ein Urteil in 5 Minuten vom Tisch gefegt. Dass sich die Vereinbarung eines versicherten Versands selbst ohne die hier unstreitig vorliegende Deklaration auf 8000 € auf den vollen Wert des Versandguts bezieht sollte sich schon aus dem gesunden Menschenverstand ergeben. Und wenn nicht daraus, gäb"s ersatzweise noch einen § 242 im BGB... :DZitat:
Original von Waschi.1
Ich bin mir ziemlich sicher über so einen Fall gelesen zu haben. Der Verkäufer hat ein Laptop (800 € VK in der Bucht) mit 500€ versichert versendet. Das Teil kam nie an und der Käufer hat nur die 500€ von der Versicherung bekommen. Der Verkäufer hat nichts dazu bezahlt weil nur versicherter Versand ausgemacht war aber nicht in welcher Höhe.Zitat:
Original von Der Hanseat
Ja nee is klar..... :rofl:Zitat:
Original von Waschi.1
Wenn versicherter Versand ausgemacht war und er die Ware mit 500 € versichert hat ist er ja eigentlich fein raus.
Wenn nicht explizit über die Versicherungshöhe geredet wurde.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, allerdings war ich der Verkäufer. Auf Wunsch des Käufers mit UPS Standard (nur 500 EUR Versicherung) nach Spanien versandt und Käufer behauptet, dass er ein Replikat erhalten hat.
Nach 5 Wochen dann Nachricht, dass ein unbekannter Bote die echte Uhr übergeben hätte. Höchst seltsam!
Käufer hatte zuvor schon 20 Uhrenkäufe (ebay) in verschiedenen Ländern getätigt bis zu 10.000 Euro ohne Probleme.
L
Zitat:
Original von luxury_david
Hmmmhhhh :grb:, wenn es ein solches Gerichtsurteil denn tatsächlich geben sollte (was ich stark bezweifele), kann ich es mir nur aus dem Streitwert erklären: bis 5000 Euro ist ein Amtsgericht in erster Instanz zuständig. Und die dort zuständige Richter treiben gerne mal wieder Rspr. frei nach Daumen, wenn das anstehende Tennistraining drückt. Von einer Berufungsinstanz würde so ein Urteil in 5 Minuten vom Tisch gefegt. Dass sich die Vereinbarung eines versicherten Versands selbst ohne die hier unstreitig vorliegende Deklaration auf 8000 € auf den vollen Wert des Versandguts bezieht sollte sich schon aus dem gesunden Menschenverstand ergeben. Und wenn nicht daraus, gäb"s ersatzweise noch einen § 242 im BGB... :DZitat:
Original von Waschi.1
Ich bin mir ziemlich sicher über so einen Fall gelesen zu haben. Der Verkäufer hat ein Laptop (800 € VK in der Bucht) mit 500€ versichert versendet. Das Teil kam nie an und der Käufer hat nur die 500€ von der Versicherung bekommen. Der Verkäufer hat nichts dazu bezahlt weil nur versicherter Versand ausgemacht war aber nicht in welcher Höhe.Zitat:
Original von Der Hanseat
Ja nee is klar..... :rofl:Zitat:
Original von Waschi.1
Wenn versicherter Versand ausgemacht war und er die Ware mit 500 € versichert hat ist er ja eigentlich fein raus.
Wenn nicht explizit über die Versicherungshöhe geredet wurde.
exakt :gut:
.
8o 8o 8o 8o 8oZitat:
Original von docwaldhaus
.
Hallo
Auch wenn es für den Käufer hart klingt:
-Erstens war in dem Paket niemals eine Uhr.
-Zweitens wird UPS nicht zahlen.
-Drittens wird bei dem Verkäufer, selbst wenn man
rechtliche Schritte einleitet und den Prozess gewinnen
sollte, nichts zu holen sein.
-Viertens kann man die Kosten für den Anwalt auch
noch selbst zahlen.
-Und fünftens hatte man noch eine Menge Ärger.
Es würde mich schon mächtig wundern, wenn es anders
kommen sollte.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
"langsam mein junger Krieger" würde Obi Wan wohl sagen.
;-)
Ich hätte Deinem Statement vor einigen Jahren ungeprüft zugestimmt - allerdings habe ich in der Zwischenzeit (berufsbedingt) einige Prozesse und einige Einigungen mitgemacht (mehr als mir lieb ist). Und ich muss festhalten, dass das deutsche Rechts- und Zivilsystem nicht ganz so schlecht ist, wie es aus Deinem Kommentar abzuleiten ist. Ich bin z.B. nicht sicher, dass jemand wegen dem Betrag einen Offenbarungseid leistet oder die Flucht antritt.
Ich sehe das heute etwas differenzierter und würde der Sache zumindest eine 30%ige Chance auf irgendeine Einigung geben. Auch hier gilt: Laut schreien, viel Wind machen, und die Sache nicht versanden lassen.
Allerdings würde ich Dir zu Punkt 1) uneingeschränkt Recht geben.
Dem TS viel Glück und mein ehrliches Mitgefühl.
Gruss,
Chris
Hhhhmmmm :grb: vielleicht sollten sich Luxury David und docwaldhaus mal kurzschließen.Zitat:
Original von docwaldhaus
.
Zwei die gleichen Stories mit ein und der selben Person. An die sollte selbst der sozialste Richter nicht glauben.
Grüße
Alex
ich habe auch das gefühl, das der verkäufer das nur in die länge ziehen will. habe sowas ähnliches auch schon erlebt, ständig vertröstungen etc.! irgendwann hab ich dann halt anzeige wegen betruges erstattet, war mir dann zu dummZitat:
Geschichte ist unendlich lang und läuft noch!
Das wünsche ich Ihm natürlich auch viel Glück!!!Zitat:
Original von RLX1470
Dem TS viel Glück und mein ehrliches Mitgefühl.
Und würde mich auch sehr freuen, wenn es gut ausgeht.
Nur fehlt mir etwas der Glauben... =(
Gruß
Andreas
So etwas passiert meist, wenn man an Ebay vorbei mit Leuten Kontakt aufnimmt und Uhren schlecht redet um sie günstig abzuschwatzen.
@ Garfield, wie kannst du so etwas behaupten?? 8o
aber wie schon am anfang gesagt, glaube ich das es weder geld noch uhr geben wird. wen willst du denn verklagen? den VK oder UPS ?
beim VK stehen ja aussage gegen aussage, plus deine und seine zeugen. der VK wird auch die angesprochenen guten verkaeufe ueber UPS anbringen. der richter wird wohl 'im zweifel fuer den angeklagten' entscheiden.
bei UPS hast du vielleicht die moeglichkeit dir die 500 euro zuholen. wenn dein VK sagt die uhr war drin und du + zeugen sagen die uhr war nicht drin.
just my 2 cents....
Frank
Tja ......alles sehr traurig aber wieder ein Grund mehr zu einem seriösen Juwelier zu fahren .....Uhr mitnehmen.....und ein gutes Gefühl zu haben ohne immer unbedinkt mehr Geld bezahlt zu haben als bei irgendwelchen dubiosen Internet Händlern.
Sorry ich kann diese Käufer nicht verstehen.......oder besser gesagt.....teurer Lehrgang.
Mfg
ja dann bring allen hier intressierten doch mal ein paar stahl D´s von deinem Konzi mit!!! dann muss keiner mehr bei nem grauen einkaufen........... ausser bei uhren die es villeicht beim konzi gar nicht mehr gibt.
Hallo Frank,Zitat:
Original von mephisto_4711
@ Garfield, wie kannst du so etwas behaupten?? 8o
Frank
ich behaupte nichts. Ich stelle nur allgemein fest das so etwas sehr gerne passiert wenn Personen versuchen Uhren bei Ebay schlecht zu reden um dann einen indiskutabel niedrigen Preis gönnerhaft anbieten um den armen Anbieter von seinem Stück Ramsch zu befreien.
Ich wundere mich nur das der ominöse Käufer scheinbar nicht in der Lage ist selbst die Sache in die Hand zu nehmen und Anzeige zu erstatten.
1. Muß ein Juwelier immer ein Konzi sein ?????
2. gute Angebote machen auch Händler mit einem Ladenlokal und einer Steuer Nummer .
Mann muß sich allerdings mal vom Sofa bewegen....soll den Uhren aber nicht schaden
hhmm hat LD das schon gelesen ?? :grb:Zitat:
Original von Big Ben
Hhhhmmmm :grb: vielleicht sollten sich Luxury David und docwaldhaus mal kurzschließen.Zitat:
Original von docwaldhaus
.
Zwei die gleichen Stories mit ein und der selben Person. An die sollte selbst der sozialste Richter nicht glauben.
Grüße
Alex
Zitat:
Original von Garfield
Hallo Frank,Zitat:
Original von mephisto_4711
@ Garfield, wie kannst du so etwas behaupten?? 8o
Frank
ich behaupte nichts. Ich stelle nur allgemein fest das so etwas sehr gerne passiert wenn Personen versuchen Uhren bei Ebay schlecht zu reden um dann einen indiskutabel niedrigen Preis gönnerhaft anbieten um den armen Anbieter von seinem Stück Ramsch zu befreien.
Ich wundere mich nur das der ominöse Käufer scheinbar nicht in der Lage ist selbst die Sache in die Hand zu nehmen und Anzeige zu erstatten.
Anzeige ist erstattet!