Bisher leider noch keine Antwort vom Händler (seit gestern) und auch noch nicht vom Anwalt. Ich werde noch Geduld haben müssen…
Edit: guten Morgen!
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Bisher leider noch keine Antwort vom Händler (seit gestern) und auch noch nicht vom Anwalt. Ich werde noch Geduld haben müssen…
Edit: guten Morgen!
also die Uhr ist ja nun so ziemlich unverkäuflich. Ob das alles herrauszufinden jetzt wirklich bei einer Einigung mit dem Händler hilft:grb: Er würde sich ja da eine Uhr zurück holen die er nicht wieder verkaufen kann.
Der Händler könnte ja mit dem Gehäuse nachbessern. Allerdings ist ein anderes Werk drin. Das nicht zweifelsfrei wegen dem Glasbruch getauscht wurde. Es müsste auch klar sein das bei Auslieferung das andere Werk schon drin war und nicht nur das Gehäuse beschädigt.
Somit wird jetzt auch dem Händler die Möglichkeit genommen nachzubessern selbst wenn er wollte.
Neu gibt es ganz klar nur beim Konzi das sollte jedem klar sein der eine Uhr auf dem Zweitmarkt kauft. Ungetragen kann nach wie vor sein denn ein Glasbruch kann auch passieren wenn die Uhr zum Beispiel beim Vorführen runter fällt usw.
War die Uhr denn verklebt? Hat sie Tragespuren?
Da ich weder den TS noch den Händler kenne müsste für mich grundlegend erstmal festgestellt werden ob beim Verkauf der Uhr das andere Werk schon verbaut war.
Ich könnte mit vorstellen, dass die LV zum damaligen Tarif selbst mit dem Schaden und der Geschichte verkaufbar ist.
Wem der Rehaut Schaden nicht stört und wer zum "freien" Juwelier zum Service geht hat wahrscheinlich kein Problem mit der Uhr, die er noch dazu unter Marktwert bekommt.
Wenn sowieso nicht mit Gewinnabsicht gekauft, wäre das eine saubere und schnelle Lösung für alle Seiten. (wenns fair kommuniziert wird)
Bleibt zwar immer noch der Schaden in Höhe der Differenz zw. EK und aktuellem VK, aber es war ja eh kein Investment.... ;)
Ich bleibe dabei für einen seriösen Händler ist die Uhr mit der Historie unverkäuflich.
Der Gründer der Firma hat übrigens im Uhrforum einen eigenen Account,soll Er doch die Uhr privat tragen und bei Bedarf die wohl nun unverkäufliche Uhr beim Firmeneigenen reparieren lassen.
Er wäre gut beraten das Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen,da der Reputationsschaden den Wert einer LV um das vielfache übersteigen wird.
Bin mir sicher Er liest hier fleißig mit,also das Ding wandeln und Geld zurück oder wenn Sara es wünscht eine gleichwertige Uhr anbieten und den Faden dann dichtmachen !
Ich denke es wäre jetzt ein guter Zeitpunkt abzuwarten und nicht mit Spekulationen, Drohszenrien oder sonst etwas den Thread weiter zu füttern.
Der Händler ist informiert und wird sicher zeitnah reagieren. Und diese Chance müssen wir ihm auch einräumen und sollten bis dahin nicht weiter Öl ins Feuer gießen.
+1 zu #170
Wetten? Es ist immer noch zu viel dummes Geld im Umlauf.
Ich bin aber wegen Post #1 davon ausgegangen, dass es sich "nur" um ein nicht fachmännisch getauschtes Werk handelt. Also das ein Original Werk, nur eben nicht das ursprüngliche und nicht von einem Rolex zertifizierten und seit 7-Generationen ur-schweizerischer Abstammung nachgewiesenen Uhrmacher, verbaut wurde.
Ärgerliche Geschichte, rechtlich schwierig und im Grunde komplett überflüssig und vermeidbar. Eine Uhr, egal von wem gekauft, sollte nach Erhalt zumindest optisch und auf mechanische Funktion geprüft werden. Der Threadstarter schreibt ja selbst, dass die Schäden ihm sofort aufgefallen sind und er umgehend von seinem Rückgaberecht hätte Gebrauch machen können. Der alte Spruch "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" kommt nicht von ungefähr...!!
Bei aller Solidarität mit dem Betroffenen und dem gezeigten Verständnis, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung im Stress war und keine Zeit hatte. Aber auch in den Tagen/Wochen danach keine Zeit sich mal mit dem schönen Neuerwerb zu beschäftigen??
Kurz nach Erhalt der Uhr und Anzeige der Mängel wäre der Verkäufer sicherlich gesprächsbereiter gewesen, aber nach fast einem Jahr...
Bleibt nur zu hoffen, dass der Verkäufer sich kulant zeigt, sich seine Bilder ansieht und ebenfalls erkennt, dass der Schaden bereits da war und vielleicht sogar die
Werknummer notiert hat, so dass klar wird dass der Käufer auch hier nichts verändert hat.
Wie dem auch sei, ich drücke die Daumen:dr:
LG
Wolfgang
Auch wenn er den Wecker direkt als Daily Rocker getragen hätte wäre ein Werktausch ohne optische Beschädigung nicht aufgefallen. Für mich nichts anderes als wenn man einen Blender als Echt verkauft bekommt. Da hatten wir letztes Jahr doch auch einen Member der eine China Hulk und eine Kermit 2 gepostet hatte. Wurde leider nie aufgeklärt.
Solange es sich um das selbe Werk handelt und nicht um irgendein ein China-Klump, ist der Käuferin doch eigentlich kein großer Schaden entstanden. Die Uhr sollte doch dazu noch als Daily Beater dienen.
Angenommen die Beschädigung am Gehäuse/Lünette wäre nicht vorhanden gewesen, wäre die Uhr irgendwann ausgepackt und getragen worden. Wann wäre dann das mit dem Werk aufgefallen? Vermutlich erst in einigen Jahren, wenn die Uhr zum Service geht.
Wir sollten jetzt erst einmal auf die Antwort der anderen Partei abwarten...
Mich würde ja mal interessieren ob Genf sowohl einem Gehäusetausch zustimmt, als auch eine Revision für diese Uhr durchführt.
obiwankenobi: ein bezahlter Gehäusetausch als möglicher Lösungsansatz wurde bereits von Rolex abgelehnt, ob eine Revision gemacht werden würde, weiß ich nicht.
Das war doch bereits negativ beschieden worden. Ich drücke Sara und dem Verkäufer beide Daumen, dass das Thema im beidseitigen Einvernehmen und ohne Gang vor Gericht geklärt werden kann. Ansonsten gäbe es nur Verlierer in dem Sachverhalt.
Hast du denn schon versucht den Händler telefonisch zu kontaktieren ?
...und unterm Strich ist am Ende eh nur Schriftliches belastbar.
Lasst das einfach mal den Anwalt machen. Die Sach- und Rechtslage sollte für den Anwalt nicht sonderlich schwierig und kaum so hanebüchen sein, wie hier vielfach dargestellt. Sofern die Frist des § 477 BGB nicht überschritten wurde, gestaltet es sich ziemlich einfach. Wenn nicht, kann es schwieriger werden, aber auch nicht unmöglich.
Ich wünsche viel Erfolg.
Mal eine doofe Frage: Falls sich das nicht klären lassen sollte, was bringt eine LV wenn alle Teile einzeln verkauft werden? Die "Franken" Jungs zahlen bestimmt gutes Geld für eine LV Lünette und den Rest :ka:
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber ist die Sache wirklich so einfach? Eine Uhr mit sichtbarer Beschädigung wird geliefert - klingt für mich als Laie als offensichtlicher und nicht als versteckter Mangel. Die Reklamation erfolgt aber fast ein Jahr später.
Das mit dem Werk ist eine andere Geschichte. Aber wie will Sara beweisen, dass es bei der Lieferung bereits verbaut war? Hätte man die Beschädigung gleich nach Erhalt reklamiert, wäre das mit dem Werk auch früher zu Tage gekommen.
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt... Drücke Sara aber die Daumen und auch viel Erfolg von mir.
.
§ 477 Beweislastumkehr
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
und
Obliegenheit zur Rüge offensichtlicher Mängel kann für Verbrauchsgüterkauf nicht vereinbart werden.
....Klar ist, dass letztendlich die konkreten Umst#nde des Einzelfalles maßgebend sind, die der TS mit seinem RA besprechen muss....
Mir stellt sich ganz am Rande folgende Frage:
Aus welchem Grund oder Anlass tauscht jemand ein komplettes Uhrwerk aus? 8o
Achtung reine Spekulation:
Die Uhr wurde verkauft und soll versandfertig gemacht werden.
Nun fällt sie herunter und landet auf dem Glas, welches kaputt geht.
Das Gehäuse ist äußerlich unversehrt (bis auf die Rehaut), aber das Zifferblatt hat von den Glassplittern Kratzer bekommen.
Der Uhrmacher baut kurzerhand das Glas und Zifferblatt einer zufällig vorrätigen normalen Submariner ein und wird diese später wieder zusammensetzen, nur um die Lieferung der gerade verkauften LV nicht zu verzögern.
Dabei ist es einfacher, gleich das ganze Uhrwerk mitsamt montiertem Zifferblatt zu wechseln, als die Zeiger abzuheben, das Zifferblatt zu wechseln und dabei die Gefahr einzugehen, z.B. die Zeiger zu zerkratzen.
Das verstehe ich auch nicht. Klar kann das ein Schaden gewesen sein bei dem Glas, Rehaut und Werk beschädigt worden sind. Dann gebe ich eine solche Uhr aber doch zu Rolex und lasse sie professionell reparieren…
Der ganze Fall wird aber immer mysteriöser. Denn inzwischen liegt mir die Antwort des Händlers vor. Ich habe gefragt, ob ich in einem Forum, in dem ich bereits über den Sachverhalt berichtet habe, direkt daraus zitieren darf. Daher mache ich das hiermit gerne:
Zitat:
17.03.2022, 16:10 MEZ
Guten Tag Frau Xxxx!
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern sehr, dass es zu solch einem Erlebnis gekommen ist.
Ihre Uhr haben wir im letzten Jahr, über unser Händlernetzwerk geordert. Der Händler ist ein autorisierter Rolex Händler. Wie es hier zu einem Werktausch kam, können wir uns leider nicht erklären und sind, ebenso wie Sie, sprachlos.
Den Sachverhalt werden wir an unseren Einkauf weiterleiten, um mit dem Händler ins Gespräch zu gehen.
Ich möchte Ihnen anbieten, dass wir die Uhr zurücknehmen.
Sie haben damit 2 Möglichkeiten:
Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich eine neue Uhr auszusuchen. Hierfür organisiere ich Ihnen einen Kontakt aus unserem Verkauf, so dass Sie hier beraten werden können.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Sie den Kaufpreis erstattet bekommen.
Ich möchte mich im Namen von (…) für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Ihr Erlebnis spiegelt nicht unseren Anspruch an Qualität und Kauferlebnis wider.
Sollte eine der Optionen für Sie akzeptabel sein, möchte ich Sie bitten uns Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, an der wir Ihre Uhr abholen lassen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkstatt Team
Xxxxx Xxxxx
Auch wenn nicht auf den Rehaut-Schaden direkt eingegangen wird, gehe ich mal stark davon aus, dass dieser Schaden intern bei der Sichtung alter Aufnahmen oder dergleichen bestätigt worden ist. Dass man das so nicht ausdrücklich schreiben möchte, ist aus interner Sicht sogar taktisch verständlich.
Interessant ist jedenfalls, dass die Uhr von einem Rolex Händler gekommen sein soll. Das macht den Fall für mich noch mysteriöser. Denn dann hätte der Schaden ja bei Rolex dokumentiert und der Werkstausch nachvollzogen werden können.
Entscheidend ist aber nun, dass ich die Uhr zurück geben kann und den Kaufpreis zurück erhalten. Angesichts des Umstandes, dass ich selber erst jetzt den Schaden erkannt habe, erscheint mir das - auch nach den von mir hier im Thread inzwischen gewonnenen Eindrücken - eine faire Lösung zu sein.
Ingesamt bin ich schon positiv davon beeindruckt, dass nach einer e-Mail mit der Fallschilderung und Fotos nun sehr zügig und ohne zu lamentieren die Rücknahme angeboten worden ist. Das hätte auch anders laufen können und auf ein streitiges Verfahren mit all seinen Unsicherheiten hätte ich wenig Lust gehabt.
Insofern: es bleibt Lehrgeld für mich zu zahlen, weil ich die Uhr nun teurer erwerben muss. Aber ich kann sie wenigstens zum alten Kaufpreis zurück geben, ohne nun langwierige rechtliche Streitigkeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Im Rückblick sage ich: nächstes mal berichte ich später und kontaktiere erst den Anbieter, auch wenn es in mir arbeiten sollten :flauschi:
Sehr faires Angebot. Freut mich sehr für dich.
Das is sogar ein richtig korrektes Angebot vom Händler :gut:
Das ist doch prima, sowohl die Reaktion des Händlers als auch die von Dir! Selbstreflektion finde ich viel wertvoller und gewinnbringender als eine Uhr.
Anständiger geht es doch nicht - Das solltest auch du ohne wenn und aber anerkennen