Zitat:
Original von Charles.
Es gibt rechtlich in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze.
Die Uhren werden aber weltweit von einem Teil der Konzessionäre und der Uhrmacher graviert. Dass dies ein Mangel im Sinne der Gesetzgebung des entsprechenden Landes ist, muss bewiesen werden, und ist es wohl nicht. Weshalb auch? Funktioniert doch alles. Und eine Rolex hat ohne besondere Vereinbarung rückseitig nicht als Schmuckstück zu dienen.
Dass sich ein (ungewöhnlicher, notabene) Käufer über etwas ärgert, heisst nicht, dass es ein Mangel ist. Das muss begründet werden. Und beziffert.
Ohne auf einer Liste (elektronisch oder auf Papier) nachsehen zu müssen, erkennt der Verkäufer, woher die Uhr kommt. Kann eine Verbesserung des Kundendienstes bedeuten, dem Versicherungsnachweis dienen etc. Wäre bei der Rolexnummer an sich nicht nötig. Der Einfachheit halber werden aber oft alle eingehenden Uhren durchnummeriert. Auch Fabrikanten nummerieren gelegentlich Uhren, manchmal an gut sichtbarer Stelle. Und auch das muss man in Kauf nehmen. Auch dekorierte Werke enthalten zu allem Überfluss oft eine unpassende sichtbare Nummer. Alles vor dem Verkauf eingefügt. Wie Gehäusenummern. Uhrmacher haben keine Fabrik und pflegen ihre Nummern in Handarbeit und etwas unbeholfen anzubringen, wie dieses Beispiel gut zeigt.
Ich habe bei einem Verkäufer, der auch seine Nummern durchnummeriert, und auf allen Papieren die Nummer ebenfalls noch anbringt, schon gewisse Uhren unnummeriert verlangt. Zum Beispiel Nummern 1 eines Fabrikanten. Ging problemlos. Aber nur, weil's vorgängig vereinbart war.
Bei einer (erfolgreichen) Wandelung kommt es übrigens nicht darauf an, was die Verkäuferschaft nacher noch tun kann...
An internationalen Auktionen gibt's keinerlei Abschläge für Verkäufernummern. Auch deshalb ist ein Schadenersatz, eine Minderung, eine Wandelung oder ein anderer Anspruch kaum durchzuseten.