Ich würde sie im auch mit einem Vorkaufsrecht schenken. D.h. ich würde mir es mündlich von meinem Sohnemann bestätigen lassen, dass sollte er die Uhr jeals wieder verkaufen, ich die Uhr von ihm zurückkaufen kann und er sie nicht an jemand fremdem verkauft.Zitat:
Original von mac-knifesowas nennt man aber dann "Dauerleihgabe".......... schenken heißt: "keine Vorbehalte" - und Ende - das fände ich richtig.
Gruss
Wolfgang