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Was ist eine Doktorarbeit? Die Sprechstunde, wenn der Doktor arbeitet? Ich bin leider nicht superschlau ;(Zitat:
Original von luxury_david
Vorsicht!! Im StrafR hat er trotz Spezialisierung auf das FamilienR gerade noch aufgepasst was § 185 StGB anbelangt...!
Wie neu, dass die Regelung eines Internetauftritts im Gesetz zum unlauterem Wettbewerb vorzufinden ist; vielleicht auch innerhalb der Kodifikationen für Bienenzüchter...! Und im übrigen scheint meine "Unwissenheit" der Dissertation (für einige der hier offenbar anwesenden Superschlauen: Doktorarbeit) noch zur Ehre gereicht zu haben...
Muss Mawal jetzt ins Gefängniss? X(
eher unwahrscheinlich:Zitat:
Original von Mostwanted
Muss Mawal jetzt ins Gefängniss? X(
Einen Internet-Nutzer in einem Forum als “*********" zu bezeichnen, stellt nicht unbedingt eine Beleidigung im juristischen Sinne dar. Vielmehr handelt es sich um eine pointierte Missfallensäußerung aus konkretem Anlass. Deswegen verneinte das Gericht das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr und wies die Unterlassungsklage ab.
Aktenzeichen des Landgerichtes Köln: 28 T 8/01
...aber natürlich verdient jedes intellektuell herausgeforderte Mitglied unser Mitgefühl und nicht unseren Spott... :evil:
hier in bayern braucht man zum dr. jur 2 prädikatsexamina...
Wir Niedersachsen sind schon nach einem davon so weit... aber vielleicht sind wir auch einfach bescheidener =)Zitat:
Original von RufusMücke
hier in bayern braucht man zum dr. jur 2 prädikatsexamina...
Was ist denn das für ein Thread ?
Unglaublich 8o
Es gibt scheinbar echt Leute, die nach Seitenhieben betteln !!! :D :D :D
loooooool.....................
Ich kann nicht recht verstehen, was hier mit 500,-€ Abmahnungsgeld? gemeint ist.
Habe ich das richtig verstanden:
Jemand baut sich eine gewerbliche Interneseite, auf denen er Uhren verteibt.
Alles schön und gut. Steckt bestimmt einige Stunden/Tage arbeit drin.
Da kann es doch mal vorkommen, dass man etwas vergisst, wie in diesem Fall ein Impressum.
Ich denke, dass kann man doch alles gar nicht wissen. Kein Mensch ist vollkommen.
Deshalb kann ich auch nicht verstehen, wieso er deswegen gleich ca. 500,-€ zahlen soll UND wohl noch gleichzeitig den Fauxpas beheben soll.
Das er dann die Änderung durchzuführen hat ist verständlich.
Aber ein Hinweis darauf sollte doch eigentlich immer kostenlos sein.
Wenn man es dann nicht abstellt, dann gut, meinetwegen Busgeldkatalog auf....
Wie seht ihr das?
Zitat:
Original von Bergmann
Ich kann nicht recht verstehen, was hier mit 500,-€ Abmahnungsgeld? gemeint ist.
Habe ich das richtig verstanden:
Jemand baut sich eine gewerbliche Interneseite, auf denen er Uhren verteibt.
Alles schön und gut. Steckt bestimmt einige Stunden/Tage arbeit drin.
Da kann es doch mal vorkommen, dass man etwas vergisst, wie in diesem Fall ein Impressum.
Ich denke, dass kann man doch alles gar nicht wissen. Kein Mensch ist vollkommen.
Deshalb kann ich auch nicht verstehen, wieso er deswegen gleich ca. 500,-€ zahlen soll UND wohl noch gleichzeitig den Fauxpas beheben soll.
Das er dann die Änderung durchzuführen hat ist verständlich.
Aber ein Hinweis darauf sollte doch eigentlich immer kostenlos sein.
Wenn man es dann nicht abstellt, dann gut, meinetwegen Busgeldkatalog auf....
Wie seht ihr das?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ist leider so. Der Betreffende studiert Jura, ich bitte Dich. Ausserdem ist er gewarnt worden, hier und gratis. wenn ich als Autofahrer nicht weiss das dies oder jenes neuerdings Punkte gibt habe ich auch Pech.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
Ist das wirklich so?
Ich kann mich daran erinnern, dass ein Schullehrer mal zu uns sagte:
Unwissenheit schützt vor Strafe, sehr wohl ???
Erinnere mich dunkel daran, dass er selbst ein paar mal geklagt hatte. Hatte sich, glaube ich mit den Stadtwerken angelegt ...
Warum sollte er uns soetwas sagen?
Weil er keine Ahnung hatte. :DZitat:
Original von Bergmann
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
Ist das wirklich so?
Ich kann mich daran erinnern, dass ein Schullehrer mal zu uns sagte:
Unwissenheit schützt vor Strafe, sehr wohl ???
Erinnere mich dunkel daran, dass er selbst ein paar mal geklagt hatte. Hatte sich, glaube ich mit den Stadtwerken angelegt ...
Warum sollte er uns soetwas sagen?
Das wäre ja sonst schön...
Vielleicht meinte er auslegungssache. Kommt auf den Richter drauf an.
Ich kann mir schon vorstellen, dass wenn man es überzeugend rüberbringt, es etwas bewirken kann.
Gruß
Markus
leider nein........warum auch ?
*lol* du schaust zuviel Barbara Salesch ;)Zitat:
Vielleicht meinte er auslegungssache. Kommt auf den Richter drauf an.
Ich kann mir schon vorstellen, dass wenn man es überzeugend rüberbringt, es etwas bewirken kann.
das schwarze kreuz oben rechts am rand :DZitat:
Original von luxury_david
Was habt ihr denn gegen meine schöne Homepage??
500 eur halte ich eher noch für untertrieben...
Hat sich ja ganz schön was getan auf der Homepage....
ja..ein nicht vorhandenes impressum wurde durch ein abmahnfähiges impressum ersetzt...als dr. jur. na ja....
Zitat:
Original von RufusMücke
ja..ein nicht vorhandenes impressum wurde durch ein abmahnfähiges impressum ersetzt...als dr. jur. na ja....
oder anders:
Fliesenleger äh.... Schuster bleib bei Deinen.....
zurueck zum titel:
ist ja teurer als beim konzi......