Von wem?
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Auch wenn diese Maßnahme rechtlich gesehen sicher fraglich ist, ich finde sie sehr gut und mir geht es noch gar nicht weit genug.
Was es als erstes überhaupt nicht mehr geben darf, und da sehe ich Rolex in der Verantwortung, sind Uhren beim Grauen, die keinen Namenseintrag haben. Jede Uhr die den Konzi verlässt, müsste bei Rolex gemeldet werden, und zwar mit Namen des Empfängers.
Andere Hersteller bieten die Registrierung der gekauften Artikel an (z.B. Tumi). Diese Registrierung könnte seitens des Konzis verpflichtend sein.
Rolex könnte sich gegenüber den Konzis auch ein jederzeitiges Recht von Inventurbestand vorbehalten.
Eine weitere Idee: in Wuppertal gibt es einen namentlich bekannten Hersteller von Haushaltsgeräten. Dieser gewährt Die Gerätegarantie nur dem registrierten Erstkunden.
So, und jetzt steinigt mich.
Das ist die Vorstufe zum Rolex-Time-Sharing-Vertrag. ?(
Wenn man hier die verschiedensten Beiträge durchschaut kommt es bei mir so an als wären nicht alle Grundsätzlich gegen Grauhändler. Es scheint mir auch so als wären die im Umgang mit Ihrer Kundschaft nicht so arg kompliziert wie offizielle.
Mir wäre es an dieser Stelle zu Blöd mich auf sowas einzulassen. Ich habe das Geld, ich will die angebotene Ware, ich kaufe es, und wenn es mir nach 6 Monaten nicht mehr gefällt kommt es weg. Das es hier und da vorkommt das man mehr bekommt ist halt so. Der Offizielle hat daran verdient. Er kann seine Mitarbeiter bezahlen. Was will er denn bitte mehr?!?
Bin für das Weglassen der Karten. Diese werden eh schon gut gefälscht.
Die Serienummern sind bei Rolex registriert, dazu die Auslieferung und der Verkauf.
Offizielle Konzis haben Zugriff drauf. Da lässt sich alles tracken.
Wie beim digitalen Serviceheft von Autos heute.
Am exorbitanten Graumarktdebakel hat Rolex selbst Schuld, dank unsäglicher Verfügbarkeit.
Und diese selbst erdachten Konzi-Maßnahmen sind einfach nur peinlich und rechtlich nicht haltbar.
Gebe Dir völlig recht und für mich sieht das so aus, als wolle der Konzi sich dafür rächen, dass Du eventuell noch mehr an der Uhr verdienen kannst als er. Mir jedenfalls ist durch solche Praktiken und andere Umstände (Verfügbarkeit) die Lust auf einen Neukauf genommen. Normal ist das alles nicht mehr.
Bin kein Jurist. Aaaber ich konnte in meinen Mietvertrag auch nicht das reinschreiben was ich gerne gehabt hätte. Da gibt es anscheinend schon gewisse Regeln. Ob hier das Mietrecht anders ist, keine Ahnung. Sorry es geht hier um Uhren.
Du kannst den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit natürlich gerichtlich anfechten und auf Herausgabe der Karte klagen.
Ein ziemlich mutiger Vergleich :-)
Man merkt dass viele Member hier relativ neu dabei sind, bzw. die früheren Zeiten nicht mitgemacht haben.
Es gab hier Zeiten, da wurde man schon quasi blöd angeschaut wenn man zugegeben hat eine Uhr beim Konzessionär erworben zu haben.
Das waren die Zeiten als Dein Grauhändler ein freundlicher Mitleser hier im Forum war, und Dir die Uhren doch tatsächlich binnen Tagesfrist 10-15% unter dem Listenpreis besorgt hat - und ja, ich rede hier von allen Sportmodellen mit Ausbahme der großen Daytona. Und die Uhren waren auch noch verklebt.
Es soll sogar Grauhändler gegeben haben die sich „Listenpreise gibts hier nicht“ auf die Fahnen geschrieben hatten.
Beim Konzi Kaufen? Vollzahler? Nur wegen der Blubberbrause? Das war verpönt.
So bin ich :flauschi:
Wird ja immer blöder.. aber der Konzessionär kann doch vereinbaren, was er mag. Entweder stimmst ihm zu oder kriegst keine Uhr. Ganz simpel.. nimmt sie eben der Nächste. Und wg. dem immer absurderen Gewese ist mein Interesse an Neuuhren der Marke schon vor Jahren fast auf Null gegangen. Und es fühlt sich noch nicht mal schlecht an ;)
Klar ist nicht alles wirksam, was man in einen Vertrag reinschreibt. Aber ich wüsste nicht, was gegen eine Vereinbarung sprechen sollte, in der die Vertragspartner vereinbaren, dass der eine für den anderen eine Plastikkarte unwiderruflich für 24 Monate aufbewahrt.
Dann ist übrigens der Verkäufer der Besitzer und der Käufer der Eigentümer der Plastikkarte. Kleine Spitzfindigkeit am Rande. ;) ;)
Dass die Karten heutzutage überflüssig sind, ist auch klar, aber es gibt sie nunmal noch.
Pfeiff auf die Karte!
Wenn der Konzi mein Geld bekommt, erhalte ich einen Beleg dafür.
Dieser klärt, wo die Besitz- und Eigentumsrechte sind.
Kaufdatum und Serienummer klären auch den Beginn der durch Rolex gegebenen Garantie.
+1
Und kein "full set" mehr8o:bgdev:
und genau darum geht es ja, es dem Schnelldreher schwerer zu machen.
So wie früher ellenlang über LCs diskutiert wurde und man für eine LC100 mehr gezahlt hat bzw. für eine nicht LC100 die Leute den Preis ein wenig drücken wollten, so wird die Diskussion bei einer fehlenden Garantiekarte losgehen. Zudem hat sicherlich der ein oder andere die Befürchtung, dass ein neues nicht Full-Set vielleicht geklaut wurde.
Was ich rechtlich jedoch nicht weiß ist, ob Rolex verpflichtend, dem Zweitkäufer ohne Garantiekarte dann die 5 Jahre Garantie zugestehen muss oder nur die 2Jahre verbindliche Gewährleistung.
Sollte Letzteres der Fall sein, wird sich dies wieder negativ auswirken und die Maßnahme greift.