Mir auch nicht. Und allein dafür schon war der Thread gut. :gut:
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Die Mängelrechte sind ja Gewährleistungsrechte.
Und mit einer Nacherfüllung beginnen sie neu (zeitlich), aber nur hinsichtlich der nachgebesserten Teile.
Mein letzter Satz oben stimmt daher nicht ganz, bzw. ist recht recht verkürzt.
Händler nehmen ja oft die Nacherfüllung nicht selbst vor, sondern der Zulieferer oder Hersteller. So auch bei Uhren, z.B. wenn ein Konzessionär eine Uhr im Nachbersserungsfall nach Köln schickt. Vielleicht gibt es zwischen Rolex und den Konzis auch Verträge, die dazu Regelungen enthalten. Ich weiß es nicht.
Man müsste viele Details kennen, um letztlich eine halbwegs klare Auskunft zu geben. Zudem können recht kleine Unterschiede das Ergebnis komplett verändern.
Wie gesagt, wäre mir ein Fall wie hier passiert, hätte ich die Uhr im Rahmen der bestehenden Garantie zu Rolex nach Köln geschickt.
Scheint mir irgendwie der leichteste Weg.
Jetzt mal ganz ernsthaft:
ist ja nett und schön, dass hier alle mit Ihrem juristischen Halbwissen oder auch Vollwissen (ich habe in vorliegendem Fall
eher nur ersteres) auftrumpfen, aber die eigentliche Frage war doch: ist die Uhr defekt oder nicht.
Wenn defekt: einfach zurück oder zum nächsten Konzi zur Reparatur
Wenn nicht: alles super und über die Krone freuen
Mein Entschluss steht fest, dass ich dass nicht möchte und was ist verwerflich daran sein nach dem Gesetz zustehendes Recht zu fordern? Und dies ohne Drohungen, sondern nach Möglichkeit auf gütlichem Wege.
Die Uhr ist definitiv defekt und war es schon als ich sie erhalten habe.
Wenn ich alles was Jürgen geschrieben hat richtig verstanden habe hast du nicht 100%ig dieses von dir geforderte Recht.
Der VK darf nachbessern,darf von dir Schadensersatz fordern ....
Nicht umsonst hat er als Anwalt mehrmals geschrieben er würde in diesem Fall die Uhr zu Rolex schicken ....
Viel Erfolg.
So was würde letztlich ein Gericht nur im äußersten Fall richtig durchentscheiden.
Im Zweifel bräuchte es für irgendwas (sei es die Höhe des Ersatzes für irgendwas, oder über Feststellung von Bedienungsfehlern oder sonst was) ein Sachverständigengutachten und schon sind meist die Risiken so hoch, dass man sich vergleicht.
Dieses Ergenis kann man leichter haben.
Dem TS viel Erfolg.
Der Käufer ist vom Gesetzgeber besser geschützt, seit Juni 2014 hat sich das sehr zugunsten des Kunden geändert. Nachbessern hat nichts mit Fernabsatzvertrag zu tun. Mit einer Schadensersatzforderung wird er keinen Erfolg haben. Ich bin durch meinen Kumpel, der wie gesagt Anwalt ist, bestens informiert. Die Uhr bleibt stehen sobald die Timer Funktion läuft. Durch einmaliges aufziehen und laufen lassen hätte der Verkäufer das sehr einfach feststellen können. Diese einfache Funktionsprüfung erwarte ich. Laut Aussage des Händlers werden wir uns gütlich einigen.
Hattest Du die Uhr eigentlich "entklebt"?
Nein, er hat sie entklebt erhalten.
Nein, das habe ich nicht! Das hat der Händler gemacht bevor er sie mir ausgehändigt hat, da sie an Endkunden die Uhren nur unverklebt aushändigen. Ansonsten wäre sie jetzt noch verklebt.
Udo, Du wirfst hier wieder alles durcheinander.
Der TS will sein Widerrufsrecht ausüben. Dazu muss die Uhr nicht mangelhaft sein, und der Verkäufer hat kein Nachbesserungsrecht.
Wenn die Uhr aber deswegen, weil der TS sie zu Hause ausprobiert oder probegetragen hat, schlechter wäre, müsste der TS diese Differenz erstatten. Die Uhr hat er aber entklebt gekauft, deswegen gibt es keinen Wertverlust durch Entkleben.
Danke. :dr:
Irgendwie hat der Thread was von Groundhog Day. Da geht sowas schonmal unter.... ;)
Für die, die es interessiert: Ich habe mich heute mit dem Händler gütlich geeinigt, er hat die Uhr zurückgenommen und den Kaufpreis ertstattet. Auch wenn es nach deutschem Gesetz mein absolutes Recht ist, bedanke ich mich trotzdem für die einwandfreie und professionelle Rückabwicklung.
Glückwunsch
Und viel Erfolg bei der Such nach einer neuen.
Schon gekauft.... :]
Na dann endlich mal Bilder zeigen, oder? Das wäre super !
Hey,
Erst ausgiebig testen und dann Bilder zeigen, wenn er sicher ist, dass er sie dieses Mal auch behalten möchte/alles okay ist. Dann sparen wir uns einen 2. Akt dieser Diskussion.