Kleiner Tipp: der Ei650 blinkt nicht, ist aber dem Hekatron ebenbürtig
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Kleiner Tipp: der Ei650 blinkt nicht, ist aber dem Hekatron ebenbürtig
Der neuere Hekatron Plus X soll angeblich auch nicht mehr blinken.
Habe heute den Hekatron Genius Plus X bestellt. Bin gespannt, wie die mitgelieferten Klebepads an der im Sommer neu verputzten und gestrichenen Decke halten.
Werde die erst mal Zuhause anbringen, bevor ich meine Mietwohnungen ausrüste.
Danke Stefan und Can für die Antworten.
LG
Michael
Morgen sollen meine ankommen, dann kann ich auch Antworten aus erster Hand geben :gut:
Danke!
Habe gerade die Hekatron Henius Plus per Klebepad installiert und getestet - Kinderspiel!
Und sie blinken nachts zwischen 21 Uhr und 7 Uhr morgens nicht :gut:
Per App kann man sie verwalten.
Danke, wie heißt die App, Genius Home oder Pro?
Erledigt, müsste die Home App sein.
Und schon haben auch diverse Hausbesucher eine neue Masche für sich entdeckt:
http://www.wn.de/Muensterland/223739...euerwehrleuten
Scheint ein Kettenbrief zu sein - guckst du hier:
http://www.express.de/koeln/fake-ode...ueckt-23419054
Aber Vorsicht ist immer gut....
Frage an die Hekatron Henius Plus Besitzer.
Benötigt man beim Henius Plus noch das Funkmodul wenn man die Rauchmelder vernetzten möchte?
Hat der Henius Plus X das Funkmodul schon integriert?
Ist die Vernetzung leicht zu bewerkstelligen?
Da ist das letzte Wort meines Wissens aber noch nicht gesprochen (oder gibt es mittlerweile ein BGH Urteil dazu?)!
Ich halte mich da als Vermieter an das Urteil vom 27.09.2011 des Landgericht Magdeburg (Az.: 1 S 171/11). Das Landgericht Magdeburg hat als erstes Gericht entschieden, dass die Kosten der Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den umlagefähigen Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrkV gehören. Die Begründung, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Betriebskostenverordnung im Jahr 2004 Rauchwarnmelder in Wohnungen noch die Ausnahme waren und nach Ansicht des Gerichts kein nachvollziehbarer Grund besteht, Rauchwarnmelder rechtlich anders zu behandeln als etwa Mietkosten für Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserzähler, die schon lange umlagefähig sind, ist für mich absolut plausibel.
Ich folge daher der Empfehlung, im Mietvertrag die Position „Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder“ unter § 2 Abs. 17 BetrkV als „sonstige Kosten“ explizit aufzunehmen.
Gruß
Dirk
Funkmodule gehen immer extra und kosten doppelt so viel wie der Rauchmelder selbst.
Bei uns brauche ich das sicher nicht, das Haus ist recht offen und die Dinger laut genug.
Zuletzt habe ich Rauchmelder fürs Gartenhaus gekauft, in der Wohnung sind schon lange welche installiert (welche das sind, weiß ich gar nicht, müsste mal nachgucken..). Gekauft habe ich welche von ei electronics, hier: https://www.reichelt.de/Rauchmelder/...2&GROUPID=6803 das Modell ist mit einer 10-Jahres-Lithium-Batterie bestückt, blinkt nicht und ist theoretisch vernetzbar. Bisher bin ich zufrieden. Gibts jemanden der längere Erfahrungen mit den Lithium-Batterien hat? Ich bin gespannt, ob die wirklich 10 Jahre halten....
Meine Lithium Batterie betriebenen Rauchmelder halten sehr unterschiedlich - von 1 Jahr schon leer oder Kaputt oder bis zu jetzt nach 4 Jahren noch kein Problem. Alles Varta oder andere Markenhersteller- bin nicht sehr überzeugt
Ich hole den Faden hier nochmal hoch.
Ich brauche nun such ein paar Melder, welche ich in meinem Haus auch (teilweise) vernetzen möchte.
Würde wohl den Hekatron nehmen (alternativ Ei650).
Gibt es zu dem Hekatron auch einen Hitzemelder für die Küche und Heizraum??
Am 13. Oktober ist "Tag des Rauchmelders". Wer noch keinen installiert hat, kann jetzt vielleicht aufrüsten :gut: