Verstehe den Sinn des Verkäufers dahinter nicht!?
Wenn Du Schäden verursachst zahlt deine Haftpflicht, es sei denn sie kann dir Vorsatz nachweisen!
Wenn Schäden durch z.B. zu tiefe Schlaglöcher an deinem KFZ entstehen, hast Du das Problem Ansprüche z.B. gegen die Straßenbaubehörde durchzusetzten!
Was hat der Verkäufer mit beiden Vorgängen am Hut? Es gilt das BGB!
Gruß
Dirk