@Charles: Das ist mE total weltfremd, wie Du das siehst. Der Besteller hat sofort angeboten, zu zahlen. Per Überweisung, ein absolut normaler Zahlungsvorgang. Bin selbst im Vertrieb und kann dem Kunden doch nicht sagen, das wenn er nicht sofort parat ist dann verkaufe ich die von ihm bestellte Ware eben woanders hin!?! Also ein wenig entgegenkommendes Vertrauen und Fairness müssen schon sein denke ich. BTW bist du lt. deutschem Recht zur Abnahme einer verbindlich bestellten Ware verpflichtet. ja, klar soweit. Um hier aber in Zahlungsverzug zu geraten, muss Dir jedoch erstmal eine Frist gesetzt werden...Haarspalterei und überflüssig. Ebenso, wie sich beim Konzi in den Urlaub abzumelden und einen Vertreter zu benennen...=(