;)
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Manni
Geil, Manni!!!:jump:
Hmm....:grb: Auch mit Riss?
@Manni: geile Farbe:gut:
Wenn das geflickt wird, dann dürfte der als Unfallwagen gelten. Bei einer kompletten Erneuerung der PU eher nicht.
So wurde mir das zumindest vom Gutachter beim PZ gesagt, als mir einer beim Rückwärtsfahren seinen Agrarhaken in die vordere PU gedrückt hatte.
@ Manni
Da bin ich mal gespannt wann mir das geile Teil begegnet.
Ja
Kunststoff kann problemlos mit entsprechenden Werkzeugen und Materialien instandgesetzt werden,
vor dem lackieren muss die Oberfläche sowieso behandelt werden.
Wie schon gesagt einer der das kann macht den wieder flott ...
Problematik heute, gibt leider zu viele „Teiletauscher“ so dass das eigentliche Handwerk zu oft auf der Strecke bleibt,
anderseits verständlich - verkaufe ich zusätzlich eine neue Verkleidung - verdiene ich zusätzlich Geld.
Grüße
Grüße
Thorsten, hatte ich kürzlich so ähnlich, siehe hier:
https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post6382564
Smart Repair hat's gerichtet, da sieht man nichts mehr, trotzdem die Kratzer wohl tiefer waren als bei Dir und über den Knick hinausgingen. Hat 170 Euro netto gekostet. Ob das jetzt ein Unfallwagen ist oder nicht, ist mir ziemlich egal. Beim Verkauf bekommt der Erwerber zwei Bilder vom Schaden und die Rechnungskopie vom Lackdoktor mit und gut ist's.
Dank Euch. :dr: Ich mach mich mal schlau.
Und einfach so lassen ist keine Option?
In der nächsten Zeit kommen da doch mehr Kratzer rein.
ernsthaft ?
gilt dieser Wagen dann dann als unfallfrei, wenn ein Teil auf Grund eines Unfalls getauscht werden musste ?
das möchte mir doch bitte einer plausibel erklären...
Manni, tolle Farbe! Ich werde in LB mal die Augen offen halten ;)
Nach dieser Definition waere es ein Unfallwagen...bleibt natuerlich zu klaeren, ob "Blechschaeden" auch die Kunststoffschuerze mitbeinhalten, aber alleine der Reparaturpreis duerfte es in diesen Rahmen bewegen.
https://www.bussgeldkatalog.org/wann...o-unfallwagen/
Meine Erklärung ist mit Sicherheit nicht allgemeingültig:
In der Regel sind Unfallschäden wertmindernd, da die Reparaturen nicht spurenfrei erfolgen können (Bspw. Schweißarbeiten, Lackierarbeiten). Das gilt vor Allem für alle Schäden, bei denen die Karosserie in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Wenn ich Teile einfach austauschen kann, dann gibt es an dem Fahrzeug keine reparierten Teile; alles ist quasi wie im Auslieferungszustand. Ergo für mich Unfallfrei.
Ein Steinschlag ist ja bspw auch eine Art Unfall; würdest Du ein Auto mit einer getauschten Windschutzscheibe als Unfallwagen ansehen?
Meiner unterwegs zum Ring, aufgenommen von einem Kumpel...keine High-Class-Aufnahme, aber egal:
Anhang 246413
Ich hab grad mal Beck-Online angeschmissen:
Der BGH hat entschieden, daß die Grenze eines Bagatellschadens bei Pkw sehr eng zu ziehen und sicher dann überschritten ist, wenn ein ganzes Karosserieteil ausgewechselt wurde. Allgemein stellt der BGH bei der Bejahung eines Bagatellschadens darauf ab, ob es sich um ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden handelt. Diese Grenze gilt dann als überschritten, wenn es sich um andere schwerwiegende (Blech-) Schäden handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden selbst keine weitergehenden Folgen hatte, wie in einem Fall aus dem Jahre 1961, in dem sich der Reparaturaufwand auf nur 332 DM belief. Lediglich bei Lkw rechtfertige es sich, auch etwas weitergehende Schäden als "Bagatellen" zu behandeln, weil es in der Regel bei Nutzfahrzeugen nicht in gleicher Weise wie bei Personenwagen auf die Unversehrtheit auch der Karosserie und auf das dadurch vermittelte äußere Erscheinungsbild ankomme. Voraussetzung sei aber, daß über den sichtbar gewordenen, nur äußerlichen Schaden hinaus weitergehende Beeinträchtigungen tragender oder betriebswesentlicher Fahrzeugteile mit Sicherheit auszuschließen seien.
Ähnlich enge Grenzen zieht Hörl. Hiernach soll als unfallfrei nur das Kfz anzusehen sein, daß außer den dem Alter und Erhaltungszustand entsprechenden geringfügigen, ausgebesserten oberflächlichen Blechschäden (Kratzer im Lack) und Schönheitsfehlern (kleine Beule), keinen Schaden erlitten habe.
(NZV 1991, 289, beck-online)
Zugegeben, schon bisschen älter.
Ist es denn ein BLECHschaden, wenn ein KUNSTSTOFFteil betroffen ist?
Ich würde das als "Parkrempler" bezeichnen, aber ich bin auch juristischer Laie
Bescheidenes Wetter
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