der herr hilfsbeamte der staatsanwaltschaft wird mit sicherheit keine artistischen (öffnungs-) übungen wie der grosse santini abends im kinderzirkus aufführen,wenn es darum geht,nachts um 0245 bei leichtem nieselregen in der sonnenallee die §42a-eigenschaft des messerlis festzustellen,welches er dir aus dem hosensack zerrte.
dummerweise hast du auf seine frage,ob er bei dir "gefährliche gegenstände" finden wird mit einem vollmundigen "nein" geantwortet,weil du ja ein braver steuerbürger bist,der sein (vermeintlich) gesetzeskonformes taschenmessser nur zum entfernen von klarsichtfolien auf fertiggerichten mit sich führt.
der sackt das ding im rahmen der "allgemeinen gefahrenabwehr" ein,pinselt in der warmen dienststube bei einem dürüm-döner (auch aus der sonnenallee) einen sogenannten BOWI...und wenn ihm der döner sauer aufstösst,dann geht das ganze noch zum LKA zu einem sog. feststellungsbescheid.
sicherlich ist das ganze nur eine ordnungswidrigkeit....problem dabei...der "staat"...sagen wir besser...die verwaltung....vergisst nie...und wer aus welchen gründen auch immer auf seine sog. "zuverlässigkeit" angewiesen ist...der hat ziemlich rasch ein mittelprächtiges problem anne backe.
ich trug jahrzehntelang messer...entweder als einzelklinge oder eben am leatherman...lange zeit war das als "werkzeug mit zufällig daran befindlicher klinge" eingestuft.irgendann drehte die judikative da auch durch und kehrte das ganze zu einem "einhandmesser mit zufällig daran befindlichen werkzeugen" um...und seitdem klemme ich mir auch hier die mitnahme.