Dazu muss man auch sagen, dass es sich beim Nachverkauf streng genommen nicht um die Auktion handelt. Die Auktion ist beendet, wenn kein Gebot kommt und der Auktionator abbricht.
Ein späteres Gebot eines Anwesenden für einen Nachverkauf könnte der Online-Bieter etwa per Email abgeben. Dafür bedarf es dann des Online-Bieterverfahrens nicht mehr.