Mal mein Bauchgefühl hierzu:
Nur 1 lausiges Jährchen Haltezeit und dann steuerfrei Gewinne teils im Immobereich einsacken-eine Lücke des Systems .Ein Paradies geradezu!
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Mal mein Bauchgefühl hierzu:
Nur 1 lausiges Jährchen Haltezeit und dann steuerfrei Gewinne teils im Immobereich einsacken-eine Lücke des Systems .Ein Paradies geradezu!
Wo kann ich so einen Gratiskontoanbieter finden ???
Gerne per PN, Oskar... :rofl:
N26, ING.......
Wenn ich im SteuerR richtig aufgepasst habe, dann ist § 2 UStG nicht unwichtig.
Hier muss nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Bedeutet das auch bei vorwiegend Verlustgeschäften bei
Uhrenverkäufen die Umsätze steuerbar sind.
Aber das werden die Steuerberater hier wohl genauer wissen.
Ich handle nicht mit Uhren, kann aber sagen, dass Finanzämter seltsame Post versenden. Nach 20 Jahren und 20 jährlichen Steuererklärungen bekam ich die Nachricht, dass ich bis zu einem bestimmten Termin mein Geschäftsmodell darstellen möchte. Habe ein mehrseitiges eng beschriebenes Papier eingereicht und nie wieder etwas davon gehört.
Soweit ich erfahren habe, schauen sich die FÄ Konten aktiv an und haken selbst bei kleinen, unklaren Beträgen gezielt und hartnäckig nach. Die Bank meldet nur bei wirklichen Auffälligkeiten. Besser ist es, nichts zu verbergen und ggf. offen auf die Mitarbeiter zuzugehen. Möglichst spät am Tag...
Interessanter Threadverlauf.;)
Das Thema private Veräußerungsgeschäft dürfte auch jeder kennen und wohl nur ein paar glückliche GMT oder D Neukäufer betreffen.
In dem Formular auf voriger Seite steht was zum Ankreuzen bezüglich "Verdachtsschöpfung aus Anlass eines Auskunftsersuchens". :D
Das 2-Minuten-Gespräch wirkt auf mich eher wie Trick 17 mit Selbstüberlistung.
Spass muß sein, hoffe Du hast soviel Humor und srry dass ich Deinen Post verkürzt wiedergebe.
Ob Du ein Gewerbe betreibst bestimmt sich in der Regel nicht nach Deinem Gefühl oder Deinen Absichten und Uhrenverrücktheit ist auch kein Abgrenzungsmerkmal
;)
Bei Immobilien gelten andere Haltefristen.
Ja, die umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft setzt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.
Alles in allem ist diese Materie viel zu breit um sie hier auch nur annähernd darlegen zu können. Hinzu kommt, dass für ein belastbares Ergebnis immer der Einzelfall untersucht und geprüft werden muss.
Und dazu noch ein schnuckeliges Steuerstrafverfahren :D
Absolut. Der Grat ist sehr schmal.