Glückwunsch,schöne Uhr
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Glückwunsch,schöne Uhr
Ende Gut Alles Gut ! Gratuliere. Mega Uhr.:dr::gut:
wow, sehr schöne Uhr! Ganz viel Spaß damit!
Sehr schöne AP, steht dir gut :dr:
Euch vielen lieben Dank! :]
Ich finde sie auch wunderbar, eine wunderschöne Uhr und das Lichtspiel am Armband ist sensationell. :supercool:
Ganz liebe Grüße und schöne Ostern :dr:
Hallo zusammen,
das Thema passt hier wohl am besten.
Ich bin regelmäßig in Baku, Aserbaidschan. Letztes Jahr wurde mir eine DJ in grün, YM etc. angeboten. Alles in Stahl.
Leider habe ich nicht gekauft, weil ich mir nicht komplett sicher war. Sie verkaufen dort in der einheimischen Währung oder Dollar nur gegen Kreditkarte. Offiziell auch nur an Einheimische, das ist aber geklärt. Sie verkaufen sie mir, es muss sie nur der Einheimische bezahlen, so der letzte Stand.
Wenn jetzt der Einheimische die Uhr kauft, kann ich kein Tax Free machen, oder? Dann würde es sowieso keinen Sinn machen.
Habe mit Tax Free keine Erfahrung. Ich möchte nicht wieder im Laden stehen und dann nicht kaufen, weil ich mir nicht sicher bin.
Eine DJ, Explorer oder Sub würde ich kaufen, sofern sie mir angeboten werden. Ich bin sicher, da geht was.
Davon würde ich auch ausgehen.
Du brauchst einen Ausfuhrschein und da muss dein Name drin stehen, sonst geht’s nicht.
ok Danke.
und beim einführen dann am Handgelenk tragen und die Box in Baku lassen! ;D
Trag doch die Box am Handgelenk und lass die Uhr in Baku - dann wird wenigstens keine Einfuhrumsatzsteuer von 19% und kein Zoll-Euro von 0,80 Euro fällig ... ;)
Finde es gut, dass so relevante Daten hinterlegt werden. Dann tut sich der Zoll leichter.
Wenn ich eine Uhr im EU Ausland kaufe und die MwSt. nicht abzugsfähig ist, reicht dem Zoll zur Bewertung der Uhr die offizielle Rolexwebseite oder wird auf eine Rechnung gepocht bzw. werden dann alle nachrangingen Verfahren angewandt?
Wenn die Preise von der Website akzeptiert werden würde, der brutto oder netto Preis?
Meine Frage zielt eher darauf ab, wie locker die Kollegen beim Zoll am Münchner Flughafen sind und wie ich an die Sache rangehen soll. Handelt sich um eine Bruce Wayne, Rechnung vorhanden, MwSt. nicht ausweisbar, Listenpreis.
Frage ist halt, was ist besser, das ganze ohne Rechnung zu versuchen ("Gucken se mal, hier, Internetseite") oder machen die Agenten dann ein Fass auf und ziehen Chrono24 zu Rate? :D
Was meint Ihr?
Maßgeblich für die Erhebung der Einfuhrabgaben ist der tatsächlich gezahlte Rechnungspreis - alles andere ist irrelevant. Wenn du eine Rechnung hast, warum diese nicht vorlegen?
Zoll und locker:rofl:
Es kommt sicher darauf an. Wenn du mit einer fast neuen Stahl-Daytona, die du gerade in den USA günstig ohne Steuer erstanden hast, beim Zoll auftauchst und erzählst, dass du sie privat gebraucht gekauft und keine Rechnung hast. Sie wäre aber sicher nur den halben Listenpreis wert, da gebraucht. Dann sollte man hoffen, dass der Zöllner nicht im Watch Game mitspielt.
Ist die Uhr so teuer, dass man zum Sparen den Staat um die Einfuhrumsatzsteuer mit findigen Geschichten beschxxsen muss?
Ich verstehe dein Problem nicht, unabhängig davon das es sich um Steuerhinterziehung handelt sofern die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn du ohnehin eine Rechnung über den Listenpreis hast, was soll dann der Blick auf die Webseite bringen und warum überhaupt innerhalb der EU? Ich habe öfter mit dem Münchner Zoll zu tun, die letzten Sachen hat der nicht ohne Zahlungsnachweis herausgegeben und parallel wird auch Google genutzt.
Viele Grüße, Marco
Kann man keine Rechnung vorlegen, dann darf/kann der Zoll den Wert auch schätzen.
Dies kann darf er aber auch, wenn die Rechnung zu niedrig erscheint und den Anschein erweckt, dass sie
zu Gunsten des Käufers ausgestellt wurde.
Man sollte also hoffen, dass der Zöllner gute Laune hat, wenn man auftaucht.
Hatte ich schon paar mal gemacht mit Neuuhren aus der Schweiz, die ich alle bei Bucherer gekauft habe.
Die habe ich in der Schweiz netto bezahlt und beim Zoll am Düsseldorfer Flughafen den Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Hatte dazu die Rechnung und Überweisung vorgelegt, somit hatten die Beamten gieich auch den Umrechnungskurs CHF zu Euro.
Sehr gut und vernünftig. Dem Zoll durch unterfakturierte Rechnungen einen günstigen Kaufpreis anzugeben ist der Versuch einer Steuerhinterziehung und damit kein Kavaliersdelikt. Das hat nichts mit Geiz ist geil zu tun, sondern ist ein Straftatbestand. Wer gerne vorbestraft sein möchte, kann das gerne machen; für mich sind hochwertige Uhren zu besitzen (m)ein Hobby, nicht der Grund kriminell zu werden.
Das habe ich auch schon gemacht, als das durch den Wechselkurs noch interessant war. Das ist auch kein Problem.
Tricksereien und Zöllner für blöd halten funktioniert eher nicht.