War ernst gemeint, vielleicht har er mich ja auf ignore :ka:
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Danke, Stefan :dr:
es werden noch Zeiten auf uns zukommen wo man wohl für fast alles eine ""Nämlichkeitsbescheinigung"" benötigt :dr:
:dr: Fröhliches Weihnachtsfest!
Das ist so nicht ganz richtig was Du schreibst. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn ein Deutscher am Frankfurter Flughafen den grünen Ausgang nimmt und eine Uhr mit LC 100 und dazu passendem, vom deutschen Konzi abgestempelten Zerti hat spricht erst mal eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür dass für die Uhr deutsche USt entrichtet wurde. Das dürfte im Zweifel auch dadurch belegbar sein, dass der Konzi noch Aufzeichnungen hat. Wenn man dagegen ein Zerti aus der Schweiz vorlegt, dürfte der Jagdinstinkt des Zollbeamten geweckt sein und er wird dann einen Nachweis über die Entrichtung von Einfuhrumsatzsteuer verlangen.
Die Rechnung eines deutschen Händlers zB bei einer gebrauchten Uhr mit LC außerhalb der EU ist auch kein Nachweis der in jedem Fall Bestand hat - das hängt dann im Zweifel vom Finanzrichter ab. Denn diese Differenzbesteuerungsrechnung belegt ja auch nicht dass Schon einmal irgendwo in der EU Einfuhrumsatzsteuer für die Uhr gezahlt wurde.
Der Einführende muss das im Zweifel nachweisen.
Auch dass (Festsetzungs)Verjährung eingetreten ist müsste man selbst nachweisen wenn man sich darauf beruft.
Eine Uhr mit EU-Ländercode erzielt deshalb idR einen etwas höheren Verkaufspreis, weil die Lebenswahrscheinlichkeit dafür spricht, dass tatsächlich einmal in der EU Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde, während bei Nicht-EU-Uhren meisten irgendeine Form von Steuerhinterziehung stattgefunden haben dürfte. Wer von Euch war denn bitteschön so ehrlich und hat mit seiner in der Schweiz gekauften Rolex mit dem Auto beim Zoll angehalten und die 16 oder 19% deutsche MwSt bezahlt? Klar bei dem momentanen Frankenkurs lohnt sich das heute nicht unbedingt.
Und LC100 erzielt zT wegen des nochmal geringeren Steuerrisikos und auch aus sentimentalen Gründen noch einmal einen kleinen Aufpreis.
Wer das bestreitet hat meist gerade eine Uhr zu verkaufen die nicht LC100 hat oder besitzt Uhren mit Nicht-LC100, die er vielleicht mal verkaufen möchte...
Die Problematik gibts übrigens noch verschärft bei Sportbooten, siehe hier: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html
Da es immer auf den Einzelfall ankommt, kann es duchaus sein, das etwas von dem was ich schreibe nicht "ganz" richtig ist. Umgekehrt seh ich das bei deinem Beitrag aber auch.
Wenn der Einführende eine Rechnung mit Differenzbesteuerung hat, ist er meiner Meinung nach erstmal aus der Pflicht, da die EUSt nicht dinglich, sondern persönlich ist. D.h. Ein früherer Besitzer der Uhr, der die Uhr nicht versteuert hat, kann die Steuerlast nicht an den Käufer übertragen. Sie bleibt immer bei ihm.
Wenn der Zoll also wissen möchte, ob die Uhr versteuert wurde, muss sie sich an denjenigen wenden, der dem Händler die Uhr verkauft hat.
Aber mir ist es eh egal, reist mit euren Garantiekarten rund um die Welt und habt Spass :dr: Ich bin mir fast sicher, dass euch auch nie ein Zöllner auf eure Uhren und deren Herkunft anspricht. Und wenn doch würde es mich interessieren, ob die Garantiekarte reichte.
mir wurde vom Zoll telefonisch auch mitgeteilt, dass eine Rechnung, die belegt das die Uhr in Deutschland gekauft wurde, ausreicht...
MfG
@pd911
In deinem Link ist es ja nochmal schön beschreiben
Zitat:
Zollschuldner wird unter anderem die Person, die die Ware körperlich in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat. Zusätzlich können auch die Personen Zollschuldner werden, die die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese Waren vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wurden
Hm, jetzt mal ehrlich - wenn ich eine Uhr ohne Papiere in D erwerbe, habe ich keine Probleme. Habe ich mehr bezahlt um eine Uhr mit Papiere zu erwerben, kann ich eventuell Probleme bekommen wenn der LC nicht aus der Union kommt ? Dann hole ich lieber eine ohne Papiere ;).
Gruß, Stefan
Du hast aber schon gelesen, dass es weniger um die Papiere samt LC als um die Rechnung geht, oder?
Wir werden hier nie zu einem befriedigenden Ende kommen. Das war noch in keinem Zollthread so :D :dr:
Und täglich grüßt das Murmeltier :dr:
Nun, der TS stellte die Frage wie wichtig der LC sei : so wie es aussieht ist er unwichtig bis eher behinderlich ( falls kei EU-LC oder noch besser LC-100 ). Allerdings ist es dann doch so, dass mit einer in D gekauften Uhr mit vernünftiger Rechnung und temporärer Ausfuhrerklärung keiner Probleme haben sollte. Alles andere ist Risiko ( mehr oder minder ).
Gruß, Stefan
also ich fasse mal zusammen:
angeblich ist der LC egal wenn es eine Rechnung aus Deutschland gibt.....dennoch erwerbe ich nur Uhren mit EU Ländercode,denn wenn die Rechnung verloren geht ist das ja doof......andererseits kann man alternatiev sich bei der Ausreise ja diese komische Eigentumsbescheinigung holen,welche man dann bei der Einreise wieder vorzeigen muss. Richtig? :D
Oder mit ner anderen Uhr in Urlaub fahren
Betrachtet man Risiko und Wahrscheinlichkeiten, hätte der Thread spätestens auf Seite 2 aufgegeben werden können. Wenn mans natürlich theoretisch ausjudizieren will...
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Konzi sowas erzählt.
Allerdings kaum, dass es wahr ist.