Die Garantiekarte sagt vereinbarungsgemäss vom Rolexfachhändler ausgefüllt, wann die Uhr diesen verlassen hat. Mehr ist an sich überflüssig.Zitat:
Original von Maga
schön, dass Rolex mal wieder mit einem Schlag allen Sammlern ein Brett ans Knie genagelt hat .... ;)
RSA vertraut zunächst den Händlern, dass die Garantie nicht zulasten von Rolex so ausgefüllt wird, dass diese zu einer vermeintlich längern Garantiezeit verpflichtet wird. Ergeben sich begründete Verdachtsmomente gegen einen Rolex-Fachhändler, dass dieser den Ablauf der Garantie nicht durch den richtigen Datumseintrag beschreibt, dürfte sich die Vertrauensbasis auflösen.
Das Gehäusefabrikationsreihenfolge wird durch Aussenstehende nicht mehr ablesbar sein. Das ist kein Nachteil.