Zwar haben die Haftpflichtversicherer für solche Fälle einen gemeinschaftlichen Fond eingerichtet, der insbesondere zum Ausgleich schwerer Unfälle besteht, bei dem der Verursacher nicht pflichtverischert ist, jedoch ist ein solches hier geschildertes Vorgehen schon ein starkes Stück. Gibt beim nicht vorbestraften Ersttäter idR zwischen 30-40 Tagessätzen, bei Wiederholung ein mehrfaches davon.