Zitat:
Sind Fahrzeuge mit deutschem oder schweizer Kennzeichen vom Strafverfahren betroffen, wurden sie aber nicht unmittelbar bei der Verkehrsübertretung gestellt, veranlasst die Bezirkshauptmannschaft je nach Sachlage eine Anonymverfügung, eine Lenkererhebung oder eine Strafverfügung. Solche Schriftstücke werden in Deutschland auf Grund von bilateralen Abkommen rechtswirksam zugestellt.
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Gegen deutsche Zulassungsbesitzer, die nicht bekanntgeben, wer ein bestimmtes Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt einer Übertretung gelenkt hat, kann die österreichische Behörde derzeit zwar einen Strafbescheid erlassen, vollstreckt werden kann dieser allerdings nicht.
Bei Nichterteilung der Lenkerauskunft gibt's bei uns noch eine Strafe oben
Zitat:
Einzig Bußgelder und Geldstrafen aus Straßenverkehrszuwiderhandlungen in Österreich werden in Deutschland (und umgekehrt) vollstreckt. Ausgenommen davon sind Strafen auf Grund der Nichtbenennung des Fahrzeuglenkers. Wegen eines Verstoßes gegen die Verfassungsregel, sich selbst oder Angehörige nicht belasten zu müssen, wird in diesem Punkt eine Vollstreckung im Rahmen des deutsch-österreichischen Vollstreckungsabkommens abgelehnt.