kenne auch einen Konzi in D der das so macht,
warum? Keine Ahnung! In den Zeiten von EDV völliger Blödsinn !
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kenne auch einen Konzi in D der das so macht,
warum? Keine Ahnung! In den Zeiten von EDV völliger Blödsinn !
Zitat:
Original von weyli
Vorsicht ich sehe hier keinen Mangel in eigentlichem Sinne !
sondern.. ??
das kannst nicht einfach so stehen lassen... musst mir/uns erklären,... :grb:
die von mir ausdrücklich verlangte Unversehrtheit ist durch die (dauerhafte, spanabhebende) Manipulation am Gehäuse nicht mehr gegeben...
meines Erachtens Nichterfüllung eines Vertrages - wie es korrekt juristisch ausgedrückt werde sollte,... pfff,... (derweilen noch) keine Ahnung....
Edit: und extra Gravuren wollte ich nicht,.. ;)
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Gruss, Christian
Gib` die Uhr zurück, nimm Dein Geld, und gut ist !!
Drohe ggf. dem Konzi mit Anwalt, oder einem "netten" Brief an Rolex.................................falls Du dort nie wieder hin gehen willst !! ;) ;) :D
Gruss :D
Terminator
Ein offizielles Statement aus Genf wäre schon interessant! Ich würde die Uhr (mit dem heutigen angelesenen Halbwissen) auch nicht akzeptieren. Auf der anderen Seite kann ich mir schon vorstellen, dass diese Hieroglyphen vom Durchschnittskunden nicht moniert werden. Und gewisse Konzis haben einfach den Mindswitch noch nicht vollzogen: vor 10 Jahren musste man teilweise noch auf die Stahl SUB D warten… Und als ich nach ein paar Tagen den freundlichen Anruf aus Luzern bekam, dass ich meine Uhr ausnahmsweise schon abholen dürfe, habe ich das Teil dankbar entgegen genommen und freudigst bezahlt – unkritisch, mit entferntem grünem Punkt auf dem Gehäuseboden und ohne Hangtag-Trallala! Eigentlich bin ich ja nur hier gelandet, weil ich wissen wollte, ob die Daytona plötzlich überall so schnell verfügbar sei – nun – meine Begehrlichkeiten haben sich in knapp fünf Monaten doch sehr verändert ;)
Finde es nicht so schlimm; habe dies schon häufiger gelesen, dass dies gemacht wird. Wahrscheinlich derselbe Konzi. Würde eigentlich aber keine Uhr mit Garvur kaufen wollen, wenn es wirklich stört. Ist aber doch nur auf der Rückseite und nicht wirklich störend.
keine Uhr mit Gravur....
Drück Dir die Daumen
Grüße
Liam
8o...also dieses Minigekritzel, was ich ohne Lesebrille ohnehin nicht sehe, noch
dazu an einer Stelle, wo die Sonne kaum hinscheint...wäre mir völlig wurscht.
Zitat:
Original von 21prozent
Wenn es hier zur Abstimmung kommt: Ich habe auch ein Problem damit =(
DAGEGEN!!!
21prozent
miboroco
Dann möchte ich Dich mal beim Wiederverkauf erleben :twisted:. Du wirst viel Freude am Wertabschlag haben ...Zitat:
Original von Wegener22
8o...also dieses Minigekritzel, was ich ohne Lesebrille ohnehin nicht sehe, noch
dazu an einer Stelle, wo die Sonne kaum hinscheint...wäre mir völlig wurscht.
Es gibt rechtlich in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze.
Die Uhren werden aber weltweit von einem Teil der Konzessionäre und der Uhrmacher graviert. Dass dies ein Mangel im Sinne der Gesetzgebung des entsprechenden Landes ist, muss bewiesen werden, und ist es wohl nicht. Weshalb auch? Funktioniert doch alles. Und eine Rolex hat ohne besondere Vereinbarung rückseitig nicht als Schmuckstück zu dienen.
Dass sich ein (ungewöhnlicher, notabene) Käufer über etwas ärgert, heisst nicht, dass es ein Mangel ist. Das muss begründet werden. Und beziffert.
Ohne auf einer Liste (elektronisch oder auf Papier) nachsehen zu müssen, erkennt der Verkäufer, woher die Uhr kommt. Kann eine Verbesserung des Kundendienstes bedeuten, dem Versicherungsnachweis dienen etc. Wäre bei der Rolexnummer an sich nicht nötig. Der Einfachheit halber werden aber oft alle eingehenden Uhren durchnummeriert. Auch Fabrikanten nummerieren gelegentlich Uhren, manchmal an gut sichtbarer Stelle. Und auch das muss man in Kauf nehmen. Auch dekorierte Werke enthalten zu allem Überfluss oft eine unpassende sichtbare Nummer. Alles vor dem Verkauf eingefügt. Wie Gehäusenummern. Uhrmacher haben keine Fabrik und pflegen ihre Nummern in Handarbeit und etwas unbeholfen anzubringen, wie dieses Beispiel gut zeigt.
Ich habe bei einem Verkäufer, der auch seine Nummern durchnummeriert, und auf allen Papieren die Nummer ebenfalls noch anbringt, schon gewisse Uhren unnummeriert verlangt. Zum Beispiel Nummern 1 eines Fabrikanten. Ging problemlos. Aber nur, weil's vorgängig vereinbart war.
Bei einer (erfolgreichen) Wandelung kommt es übrigens nicht darauf an, was die Verkäuferschaft nacher noch tun kann...
An internationalen Auktionen gibt's keinerlei Abschläge für Verkäufernummern. Auch deshalb ist ein Schadenersatz, eine Minderung, eine Wandelung oder ein anderer Anspruch kaum durchzuseten.
Wenn ich meinen Namen auf die Motorhaube Deines Wagens ritze funktioniert der auch immer noch. Darf ich das also!?Zitat:
Original von Charles.
... Funktioniert doch alles...
Daneben ist auch die Art der Nummerierung entscheidend: Ein händisch unfachmännisch eingeritztes Gekritzel kann und muss in meinen Augen nicht hingenommen werden.
Das Problem an der Sache ist, dass Charles aber Recht hat. Ich denke nicht, dass eine Wertminderung nachgwiesen werden kann......und ein paar Leute aus einem Uhrenforum gelten vor Gericht sicher nicht als Referenz sondern nur anerkannte Händler bzw. Konzessionäre und Sachverständige der Uhrenindustrie.
Für Dich mag es ein Mangel sein - für mich im Übrigen auch, bitte versteh mich nicht falsch - trotzdem ist es sicher im Sinne eines gutachterlich begründeten Urteils kein Mangel im eigentlichen Sinn welcher eine Rückabwicklung oder Nachlässe rechtfertigen würde....
....Sorry, aber so sieht es wohl aus.
Ich bin zwar ohnehin kein Konzikäufer, sollte ich jedoch einmal in die
Verlegenheit kommen, mir auf diesem Wege eine neue Uhr zu besorgen,
werde ich es nicht dort tun. Insofern ist der Thread für mich doch
hilfreich.
Irre Story. Solche Koffer würd' ich ja spazierenwatschen ... :motz: :D
Im Übrigen: Man kann den Verzicht auf eine Gravur, wie ich es schon getan habe, zum wesentlichen Vertragsbestandteil erheben. Wenn damit Käufer und Verkäufer einverstanden sind, zum Nachweis am besten auf schriftlicher Bestellungsannahme durch den Verkäufer (unterstrichen "Ohne Nummerngravur des Geschäfts XY" als Beispiel), sieht die Sache natürlich anders aus. Und in der heutigen Wirtschaftslage wird ein Verkäufer normalerweise einverstanden sein, zumal eine neue Rolex eine leicht von aussen erkennbare Fabriknummer trägt.
Vielleicht sagt dann einmal einer bei der Reparaturannahme, dass die Uhr nicht aus jenem Geschäft stamme... also Papiere aufbewahren.
ich empfinde dieses gebahren als anachronismus.auch wenn charles recht haben mag, denke ich, dass die umsetzung deines anspruches nach wandlung gerechtfertigt ist. die großen händler wie wempe oder bucherer liefern schließlich unversehrte uhren aus und das sollte als argument genügen.
im zweifel wird dir rolex genf sicher helfen.
gut argumentiert,.. sehe vieles ein,... muss ich aber noch paar mal lesen :-)
von der rhetorisch-juristischen Verwendung der Begrifflichkeit "Mangel" habe ich mich bereits verabschiedet,...
dennoch steht eine Manipulation am Gehäuse im Raume, die von mir eigentlich nicht gewünscht war,.. sondern gegenteilig eine Unversehrtheit der Uhr...
das wiederum sehe ich als Teil des (mündlichen) Vertrages den ich mit diesen Unternehmen geschlossen habe.... und der wurde nicht erfüllt,..
und nochmals: ich WILL die Uhr,.. nur ohne Kritzeln... nur der Konzi gibt keine Uhren ohne Gravur aus dem Haus,...
aber aufgrund der erteilten Vorab-Kulanz - "wir nehmen die Uhr zurück - aber nur gegen Gutschrift - Bargeld kann nur die Geschäftsführung entscheiden bzw. Uhr ohne Gravur", steht ja bereits ausser Streit & Diskussion....
es geht eigentlich nur mehr darum, ob ich eine Gutschrift akzeptieren muss...
aber die, und das könnt ihr mir glauben - schwer erarbeiteten 5k, will ich maximal für eine UNMANIPULIERTE Rolex ausgeben... und für sonst nix,...
ist der Spruch: Der Kunde ist König ein Mythos ??
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Gruss, Christian
lol, klar. schick doch direkt nen killerkommando :DZitat:
Original von **********
An deiner Stelle wäre ich da heute mit der Polizei aufgetaucht und hätte mir die Kohle in Begleitung der Uniformierten abgeholt.
ich glaub das ganze läuft auf anwalt hinaus...
Wenn sich RSA in solchen Fällen beim Kunden oder beim Endkunden unbeliebt machen will, würde sie sich einmischen...
Rolex hat die von aussen lesbare Nummer eingeführt, und meiner Ansicht nach sollte das auch für jeden Händler genug sein. Aber eben meiner und vieler anderer Sammler und Endkunden Meinung nach.
Aber dies hat überhaupt nichts mit der rechtlichen Situation zu tun. Ein Anwalt verdient gerne Geld. In den USA erfolgsabhängig: Da fände man ganz einfach keinen. In unserm System verliert ein Anwalt auch ganz gerne mal. Da verdient man gleich gut. Meiner Ansicht nach ein klarer Fall ohne Anwalt, wenigstens in der Schweiz, und ziemlich sicher auch in Deutschland. Lieber das Geld für die nächste Uhr sparen. Und bei Bestellung eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Vorerst mal nachdenken, ob die kleine Gravur WIRKLICH stört, oder nur, wenn man ein Haar in der Suppe sucht. Ich treffe die Vereinbarung "gravurfrei" tatsächlich nur in ganz besondern Fällen. Garantiert nicht bei einer Rolex, die kaum je einen Sichtboden hat.
Hau auf den Tisch, ganz einfach. Da würden mich weder die rechtliche
Situation noch die Entscheidungskompetenz des Verkaufspersonals
interessieren. Das ist inakzeptabel, basta.
Du wirst dein Geld oder eine unzerkratzte Uhr bekommen, ganz sicher.
Genau so sehe ich das auch :gut:Zitat:
Original von Hypophyse
Hau auf den Tisch, ganz einfach. Da würden mich weder die rechtliche
Situation noch die Entscheidungskompetenz des Verkaufspersonals
interessieren. Das ist inakzeptabel, basta.
Du wirst dein Geld oder eine unzerkratzte Uhr bekommen, ganz sicher.
Auf irgendwelche Diskussionen würde ich mich da gar nicht einlassen.