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Wenn ich Konzessionär wäre (oder sonst irgend ein Uhrenladen), ich würde es folgendermaßen machen:
1. Dem Kunden ins Gewissen reden, dass die Lupe eben zu diesem Modell dazugehört. Eine Entfernung stelle eine Art Amputation dar.
2. Mir schriftlich bescheinigen lassen, dass die Entfernung der Datumslupe nicht ungefährlich ist und nur mit Gewalt durchzuführen ist. Dabei kann sowohl das Glas, als auch das Uhrwerk durch mögliche Glassplitter beschädigt werden. Kosten für eine mögliche Reparatur werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Kostenvoranschlag.
4. Rolexnondate oder Seadweller vorlegen, oder dem Kunden eine andere Uhrenmarke vorschlagen (zb. Marcello C ;) )
Gruss
Bernie