Habe das eben mal mit einer positiven Bewertung (die ich vergessen hatte abzugeben) probiert. Funzt perfekt! :DZitat:
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Habe das eben mal mit einer positiven Bewertung (die ich vergessen hatte abzugeben) probiert. Funzt perfekt! :DZitat:
Ganz genau das richtige Vorgehen. Ebay informieren "Käufer hat nicht oder nur unvollständig gezahlt". Dem Käufer nochmals erinnern, zur Not mit Negativ-Bewertung relativ höflich "drohen".Immer sachlich bleiben. Und ganz wichtig: Wenn die Sache noch abgeschlossen werden sollte: An deiner Stelle den Vogel nicht mehr bewerten, auch nicht positiv. Denn sobald du deine Bewertung plaziert hast fängst du dir sofort eine schlechte Trotzbewertung bzw. Rachebewertung!Zitat:
Original von Mawal
sehe ich auch so :gut:Zitat:
Original von PCS
Nicht schicken. Schon aus Prinzip.
Würde ihn anmailen und ihn bitten, den Differenzbetrag noch zu überweisen
oder sich das Buch persönlich abzuholen. ;)
Streitfall bei ebay eröffnen und nicht schicken...
Viel Glück
Ich erledige sowas immer über das Formular Unstimmigkeiten online klären!
Da wird der Käufer von Ebay aufgefordert zu Zahlen! Ob Restbetrag oder Gesamtbetrag spielt hier keine Rolle. Nach einiger Zeit (ich glaube 10 Tagen) wird die Auktion abgeschlossen und du kannst deine Gutschrift der Verkaufsprovision anfordern.
Der Käufer wird verwarnt! Bei drei Verwarnungen wird sein Konto von Ebay überprüft und evtl. seine Mitgliedschaft beendet.
Ich habe bis auf einmal immer Erfolg gehabt mit diesem Formular. So kannst du dich auch rechtens in Sicherheit wiegen! Eine Zivilklage gegen den Käufer steht dir noch offen!
Gruß Marc