Das Bild ist etwas unscharf, los, bitte eines in scharf! :D
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Das Bild ist etwas unscharf, los, bitte eines in scharf! :D
Glückwunsch, ist ja noch mal gut ausgegangen!
Aber auch diese Geschichte bestärkt mich wieder einmal in meinen Prinzipien, niemals etwas, was mehr als 1k wert ist, mit einem Paketdienst zu schicken oder liefern zu lassen. Egal ob value oder schlagmichtotsicher...
Gruß Frank
Das ist alles ganz normal.
Ich bekomme am Tag mehrere Pakete.
Oft liegen die Pakete ohne Unterschrift irgendwo auf dem
Hof.
Inhalt ist oft mehrere tausen Euro wert.
Es kam auch schon vor, das Pakete verschwunden sind.
Und das allerbeste: Ich bin gewerblicher Empfänger.
das heißt: keine Rechte auf irgendetwas, Versandrisiko liegt auf
meiner Seite.
Beschädigungen sind an der Tagesordnung.
Zur Stunde warte ich auf 9 Pakete :D
Ganz im Gegenteil. Grundsätzlich trägt der Käufer das Versandrisiko. Nur bei Vereinbarung einer Schick- oder Bringschuld geht das Risiko auf den Verkäufer über, 269, 447 BGB. Und eine derartige Vereinbarung wird so gut wie nie geschlossen.Zitat:
Original von cardealer
na dann wird doch alles gut :gut: :gut: der Händler hat ja das Versandrisiko. Ich drück Dir alle Daumen :gut:
Glückwunsch!
Hat die ehrliche Dame ein Trinkgeld bekommen?
Nein, ich wollte nachher eine Packung süßes vorbei bringen.. aber ehrlich gesagt, ist mir nicht wirklich danach. Die hätten sich gestern melden können.. Dann wärs auch mit freude... und weniger stress gewesen.
PUHHH alles nochmal gut gegangen!!!
Dann mal Glueckwunsch zur Krone und zum vorzeitigen Ergrauen deines Haupthaares! soll ja beides wahnsinnig anziehend wirken!!!
lg marc
sehe ich genau so! trinkgeld hätte sie bekommen, wenn sie bescheid gesagt hätte. so nicht :stupid:Zitat:
Original von darryl
Nein, ich wollte nachher eine Packung süßes vorbei bringen.. aber ehrlich gesagt, ist mir nicht wirklich danach. Die hätten sich gestern melden können.. Dann wärs auch mit freude... und weniger stress gewesen.
aber so ist es doch immer.
meine freundin hat schon mit völlig anderem namen packete für mich entgegengenommen... meinen Postler interessiert das anscheinend überhaupt nicht...
hast nochmal schwein gehabt. (ich hätte das packet angeschaut, wenns bei mir auf der theke liegen würde---)
:)
alles wieder gut, schön freut mich für dich :gut:
Endlich mal ein happy end, freue mich mit Dir..
aber...
vielleicht gibts ja trotzdem noch nen Wertmarkengutschein von xyz in Höhe von 5 EUR dazu ;-)
congrats
Grüss
Prüfer
denn können die behalten, du weisst ja, vorerstmal never ever... :D
Wir wissen übrigens namenstechnisch auch noch nix....
happy end ist das wichtigste- thx nochmals
@ flo
was meinst du mit namenstechnisch?
umsonst die angst,jetzt aber viel spass mit der uhr!
mein Senf zur allgemeinen Problematik muss auch noch dazu - bin ja jetzt schließlich jetzt aktives Mitglied :D
IMHO ists so:
Die Holschuld (der Gläubiger [der Uhr] muss die Leistung [Uhr] beim Schuldner [hier: Uhrenverkäufer] holen) ist der gesetzliche Regelfall gemäß § 269 I, II BGB
Die Bringschuld (der Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung bringen) ist Ausnahmefall, aber natürlich im Wege der Individualvereinbarung zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren.
Die Schickschuld (der Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung schicken) stellt einen Sonderfall dar da bei ihr als einziger der Leistungsort (=Erfüllungsort = Ort, an dem die Leistungshandlung erbracht werden muss [hier: Handlung des Schuldners dem DHL-Mann die Uhr zu übergeben]) vom Erfolgsort (= Ort an dem der Leistungserfolf eintritt [hier: Ort an dem die Uhr übergeben werden soll]) verschieden ist. Die Schickschuld wird in den meisten Fällen schlüssig zwischen den Parteien vereinbart, wenn die Ware versandt werden soll. Wünscht der Käufer die Versendung (wovon im Allgemeinen ausgegangen wird), so geht (auch) die Gefahr des Unterganges der Sache gemäß § 447 I BGB in dem Moment auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Sache dem Spediteur o.ä. übergibt. Daher trägt der Käufer grundsätzlich das Versendungsrisiko.
ABER - und jetzt wirds zum erstenmal wirklich interessant ;) - es gibt auch noch den sog. Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) bei dem der Käufer Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer ist. Beim Verbrauchsgüterkauf findet gemäß § 474 II BGB der § 447 BGB KEINE Anwendung, will heißen das Versandrisiko bleibt in diesem Fall beim Verkäufer.
Also aufpassen, ob ihr von einem Unternehmer (gewerblichem Händler) oder von Privatleuten kauft. Insbesondere in der Bucht sinds ja doch manchmal Privatleute...
ist doch mal ein übersichtlicher Post, oder?? :D :D :D :D
P.S.: Glückwunsch zu der Uhr und dem heile überstandenen Abenteuer!!! :gut: :gut:
na, dann erstmal Glückwunsch zur Neuen :gut:
dem DHL Deppen würd ich aber auf jeden Fall um eine schriftliche Stellungnahme bitten......
Glückwunsch zum Happy End und zur GMT :gut:
Mein Fazit zu Paketdiensten:
Wer schneller zustellt (egal an wen ...) hat schneller Feierabend!
:rolleyes:
aus dem Grund hat auch die Putzfrau das Paket in die Praxis geschleppt anstelle zum Empfänger :DZitat:
Wer schneller zustellt (egal an wen ...) hat schneller Feierabend!
Greetings