wie sind die auf deinen ebay account aufmerksam geworden?Zitat:
Original von karlhesselbach
Dann wollen wir mal :
Im Herbst letzten Jahres kam ein Einschreibebrief vom Finanzamt.
Darin wurde mir vorgeworfen, Einkünfte nicht versteuert zu haben.
Beweis: meine Einkommenssteuererklärungen der letzten 4 Jahre.
Es ging um E-Bay Verkäufe in beträchtlicher 5- stelliger Höhe.
Ich habe meinen Keller über 4 Jahre leerverkauft. Ich sammle alte
Rennradteile. Dummerweise habe ich auch noch ein Fahrradgeschäft.
Das ist später noch von immenser Wichtigkeit.
Eigentlich habe ich nur darauf gewartet. Ich dachte ja, ich wäre vorbereitet.
Also habe ich beim Finanzamt angerufen, und den zuständigen Sachbearbeiter
Gefragt, ob ich mal vorbeikommen darf, um die Situation einfach aufzuklären.
Ich dachte ja immer noch, es stimmt alles.
Folgende Information zwischendurch: ich habe die meißten Verkäufe monatlich abgerechnet,
über eine Sammelkundennummer, und bei mir in den Geschäftsbüchern verbucht.
Eine gewisse Anzahl Verkäufe, das was ich mir als 16 – 17.jähriger Bub von meinem Taschengeld
Gekauft habe, das habe ich nicht abgerechnet. Die Sachen waren zum Zeitpunkt des
Verkaufs über 25 Jahre alt. Blöderweise waren seltene Sachen dabei, so wurde ein damaliger
12 Marks Artikel auf einmal für über 700.00 USD verkauft.
Da kam also auf der Seite meiner, wie ich dachte privat verkauften Sachen einiges zusammen.
E-Bay gibt alle Daten problemlos weiter. Allerdings vollkommen unaufgeschlüsselt.
Ich bekam eine Liste der über den fraglichen Account aufgelaufenen Verkaufssumme.
In einem netten Gespräch mit der Steuerfahndung, in dem wir versuchten die Differenzen
Zwischen tatsächlich versteuerter Summe und der E-Bay Meldung haben wir dann festgestellt, das Auktionen die nicht bezahlt wurden, trotzdem in der Aufstellung aufgeführt waren.
Und hier greift nun die Aufzeichnungspflicht: Ich konnte zum Glück alles einigermaßen
Aufschlüsseln. Damit wurde dann festgestellt, das ein Großteil bereits sauber versteuert war.
Und die sogenannten Privatverkäufe habe ich dann halt ins Geschäft genommen.
Ein Sammelgebiet welches die selben Gegenstände aufweist wie einer der Haupterwerbszweige ist gesetzlich gesehen leider keine Privatsache mehr.
Die Sache wurde dann eingestellt. Es war vollkommen klar ersichtlich, das hier keine vorsätzliche Steuerverkürzung vorlag, sondern eine Unwissenheit.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt.
Zwei Sachen wurmen mich in dieser Angelegenheit: es wurde ein aktenkundiges Verfahren gegen mich geführt. Sowas ist blöd.
Ich habe Geld, welches ich zur Anschaffung eines bestimmten Rades geplant hatte nun zur Firmenmasse zugeführt. Somit wäre der Kauf eines solchen Rades nun Firmeneigentum.
Ich kann hier nur jedem raten, der viele Uhren an-und wieder verkauft:
zeichnet alles auf. Es gibt zwar die Regelung über Aufbau und Werterweiterung von Sammlungen. Allerdings ist es sehr schwerig alle
Kriterien zu erfüllen.