Notfalls auf einen russischen Server auslagern!
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Notfalls auf einen russischen Server auslagern!
Ist Landgericht nicht erst ab € 30.000,- aufwärts zuständig? Nur um die Größenordnung mal etwas aufzuzeigen.
Hab mal kurz meine Portokasse gecheckt, ganz reichts noch nicht, aber wohin mit ein bisschen? Altes Spendenkonto?
Gruß Christoph
a) für Urheber und Markenstreitigkeiten ist das LG Kraft Gestzes Zuständig.
b) mit 30.000´€ Streitwert kommst Du nicht hin ;)
Die Größenordnung ist besorgniserregend.
Aber gut zu wissen.
Gruß Christoph
Du kannst zum Beispiel bei einer Markenstreitigkeit davon ausgehen, dass der Spaß so ab gut 250.000 € Streitwert anfängt......
Danke Stefan. Tja, Jungs, so siehts aus - deshalb mein eindringlicher Rat oben....... :gut:Zitat:
Original von Insoman
a) für Urheber und Markenstreitigkeiten ist das LG Kraft Gestzes Zuständig.
b) mit 30.000´€ Streitwert kommst Du nicht hin ;)
Klare Worte Ticktack, die solltest du mal deinem Busenkumpel auf die Stirn meißeln ;)
Tobias, ich denke, mein Busenkumpel hats gelesen........die Sache ist derzeit nicht unbedingt witzig - nur meine bescheidene Meinung als Jurist.
Ich mein das auch nicht spaßig
Davon bin ich ausgegangen, kannst ja manchmal ganz vernünftig sein... ;-)))
Hier mal ein aktueller Artikel zu dieser Problemstellung. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann haftet der Forumsbetreiber nach Meinung des zitierten Experten erst, wenn er nach einem Hinweis auf eine mögliche Rechtsverletzung in einem Beitrag nichts unternimmt. Es kann dem Forumsbetreiber nach Meinung eben dieses Experten nicht abverlangt werden, sämtliche Beiträge (vor Veröffentlichung) zu lesen und auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.Zitat:
Original von Ticktacktom
Der Forenbetreiber haftet nach allen Urteilen, die ich heute gelesen habe, selbst persönlich ab Kenntnisnahme.
Insofern haben die Mods das Richtige getan, die beanstandeten Beiträge / Threads zu deaktivieren und insofern sollte ihnen vorerst auch niemand mehr an die Karre fahren können.
Oder sehe ich das jetzt alles ganz falsch?
Das hat Tom soweit ich weiß auch bereits geschrieben...
Trotzdem danke für den Hinweis. :gut:
@ Miguel:
das ist alles insoweit richtig........aber nicht richtig geklärt ist die Frage, wieweit der Forenbetreiber persönlich haftet, wenn er zwar auf Aufforderung hin die "rufschädigenden" Beiträge aus der Vergangenheit gelöscht hat, gleichzeitig aber auch zur Unterlassung in der Zukunft aufgefordert worden ist. Dann könnte es nämlich so sein, daß er in der Tat verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, daß zB ein bestimmter Händler nochmals "kritisiert" wird - zB durch Zensurfunktion des betreffenden Namens etc.
Ich bin deshalb auch der Meinung, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt einmal provokative Threads wie "****************" einfach unterlassen sollten.....
also tom, das verstehe ich jetzt nicht.
**************** ist ein anderer ebay anbieter, da kann xxx oder yyy nix machen.
Wahre Tatsachenbehauptungen, die ohne schädigende Absicht
vorgetragen werden, haben keine rechtlichen Konsequenzen.
man muß es aber auch nicht übertreiben tom, du wirst es sehen, nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!
=)
Hallo Tom. Und wieder gilt: erst lesen, dann nörgeln. Paranoia hat noch keinem genützt ;)
xxx und oder yyy lachen sich doch scheckig was ein einziger noch nicht mal im detail bekannter brief für reaktionen bringt...
............................können ja die Post löschen, wie alles andere auch :stupid:
es gäbe natürlich eine zu 100% sicherere lösung:
keine threads mehr über ebay auktionen oder händler
wir sprechen uns schließlich leichter als der domaininhaber, der den kopf eventuell mal hinhalten muss...