Zitat von
le0p0ld
Die Juristen sagen zu dem Sachverhalt, dass das ein Klassiker ist, den schon Erstsemester lernen. Das Schaufenster-"Angebot" ist keine offerta im eigentlichen Sinne, sondern nur eine "invitatio ad offerendum" – eine Einladung dazu, ein Angebot zu machen. Und diese Einladung ist nichts, was rechtsverbindlich ist.
Die Argumentation, die dahinter steckt, ist ganz einleuchtend: Nehmen wir an, ich habe irgendein schönes Einzelstück in meinem Geschäft, das ich mit einem Preis auszeichne. Kämen nun fünf Personen an und erklärten mir gleichzeitig die Annahme, könnte ich nur einen der zustandegekommenen Verträge erfüllen.
Bei Selbstbedienungs-Automaten etc. gibt es hingegen das Rechtskonstrukt, dass das Angebot bereits in der ausgelegten oder verfügbaren Ware liegt. Das nennt sich dann "offerta ad incertas personas".