Oh man, das ist ja echt zum Heulen. Alles Gute!
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Oh man, das ist ja echt zum Heulen. Alles Gute!
So ein *****.
Ich drücke dir wirklich die Daumen dass du die Uhren wiederbekommst!!
Hoffentlich faulen diesen Menschen die Hände ab :motz:
Ich hoffe du bekommst deine Uhren alle wieder zurück!! Genau aus diesem Grund habe ich alle meine Uhren nur im Bankschließfach gelagert.
Eine an den Arm und der Rest bleibt in der Bank.
Drücke dir die Daumen!
PS: stell gleich Suchanfragen zu den Uhren bei Ebay ein und schrieb die gängigen Uhrenhändler in Kölle und Umgebung an.
heftig!!
Um hier mal etwas Licht in die Hobby-Juristerei zu bringen, nachstehend die Ausführungen meines Arbeitgebers:
"Zu Sachen aus Gold oder Platin bzw. auch aus Silber zählt eine Uhr immer dann, wenn sie zumindest in wesentlichen Teilen überwiegend aus einem dieser Edelmetalle besteht, so dass ihr Wert vom Materialwert des Edelmetalls wesentlich mitbestimmt wird. So urteile der BGH mit Urteil vom 16.02.1983; VersR 83 S. 573 f. Zitate aus dem BGH-Urteil sind: „Der Umstand, dass eine Armbanduhr bestimmungsgemäß ein Zeitmesser und damit Gebrauchsgegenstand ist, schließt nicht aus, dass es sich zugleich um eine Goldsache handeln kann. Der Begriff Goldsache ist nicht auf goldene Schmucksachen beschränkt.“ sowie „Von Golduhren spricht man nur dann, wenn wesentliche Teile des Gegenstandes (bei Uhren das Gehäuse) zumindest überwiegend aus massivem Gold bestehen.“
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Uhren, die nicht überwiegend aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, nicht zu den versicherten Wertsachen zählen und damit dem normalen Hausrat zuzuordnen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Wertsachen und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (Silberuhren der Gesam-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen, Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch der spezielleren Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR)."
Aber wenn in deinen Versicherungsbedingungen steht, dass Uhren generell ab bspw. 1 k zu den Wertsachen gehören, dann ist das so. Solche Klauseln haben viele Versicherungen als Reaktion auf diese Urteil in die Bedingungen eingebaut.
Deshalb sagen wir Hobby-Juristen "es kommt immer darauf an". :)
Das tut mir sehr leid...
der absolute Albtaum :kriese:
Da hast du Recht Robert, dann kann man das jetzt zum Anlass nehmen, um seinen Versicherungsschutz bedarfsgerecht herzustellen, bevor im Schadenfall das große Plärren losgeht ;)
Der Begriff "Hobby-Jurist" war natürlich auf niemanden persönlich bezogen, sondern auf Äußerungen die "hätte, wäre, müsste, sollte, dachte" usw. beinhalten. Bringt ja nix wenn man mit 30T€ Schaden da steht und sich dann auf das Halbwissen verlassen muss. Lässt sich alles ganz einfach regeln.
:dr:
Richtig. Man sollte seine Hausrat regelmäßig überprüfen bzw. bei Nachträgen stets auch das Kleingedruckte lesen
Wir hatten hier im Forum schon Fälle die von der Hausrat-Versicherung erstattet wurden.
Bei Stahluhren zahlt die Hausratversicherung.
Ich habe soeben mal bei meiner Hausratversicherung telefoniert.
Sie zahlt bei "Einbruch und Diebstahl von Wertgegenständen" maximal 21% der Gesamtdeckungssumme.
Bei der Definition gilt es zu unterscheiden zwischen Hausrat und Wertgegenstand.
Wird eingebrochen und dabei
- Hausrat zerstört (TV, Audio, Möbel usw)
- Schmuck und Uhren entwendet
Zählt die max. Deckungssumme und die 21% dieser für die Wertgegenstände.
Nun könnte/sollte macher mal seine Hausratversicherung prüfen :grb:
Stahluhren sind genauso wie hochwertige HiFi-Anlagen, teure Möbel usw. keine Wertgegenstände.
Mein Beileid an den TE und viel Erfolg, dass die Uhren wiederkommen.
Alle Aussagen, die hier über den Versicherungsschutz getroffen werden, sind nicht belastbar. Einzig und allein entscheidend ist der konkrete Vertrag und die für diese Police geltenden Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen. Insofern bringen die allgemeinen Aussage hier nicht weiter und sind auch nicht richtig.
Also ich habe telefoniert, gefragt, geschildert, beschrieben, erläutert, usw usw
MEINE Versicherung:
Uhr = Wertgegenstand.
Egal ob Stahl, Gold, Titan, Weissgold oder was sonst auch immer.
MUSS aber explizit bei der Versicherung gemeldet sein mit Fotos, Papieren usw.
Kann natürlich sein dass andere Versicherungen das anders sehen.
HiFi, Möbel usw sind Hausrat.
Aber vielleicht ist das auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. :grb:
Leute, aber wenn ich schon einpaar teure Uhren habe, und zu Hause lagern möchte, dann soll doch ein Safe da sein, richtig verankert, nicht so ein Teil von Interspar, sondern was ordentliches, zB. Wertheim.
Das kann nicht so schnell geöffnet werden, denke ich oder?
Ist sowieso eine schei@@e, aber wir leben so eine Zeit, kann man nur sich vorbeireiten...
Nützt auch wenig. Bei Einbruch vielleicht. Bei Raubüberfall im Eigenheim ist so ein Ding eher sogar gefährlich.
Oder der Safe muss versteckt sein, der Klassiker ist ja hinter einem Bild...alternativ ein paar Dielen aushebeln und umfunktionieren.
Am Ende ist man ratlos und weiß hinterher, was man hätte besser machen können... die Alarmanlage, die Terassentür, die Beleuchtung...und am Ende kommen sie durch den Dachstuhl - alles vorgekommen.