Es gibt keinen, sofern es sich nicht um Schwarzgeld handelt.
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Fällt man eigentlich als Privatmann auch unter das Geldwäschegesetz und muss das Brimborium machen, wenn man an jemanden über 2k verkauft?
Schaue mal hier bitte: https://www.pequris.de/fragen-antworten/
Genau, wie Finanzämter heute schon wissen, wer bei welcher Bank ein Schließfach hat[/QUOTE]
Wissen die das ? Frage für einen Freund :D
Nein wissen die zu Lebzeiten nicht, jedoch ab dem Tod des Schließfachmieters, da die Bank ua das melden muss.
Alles klar danke Dir für die Info.
Zumindest mein letzter Kenntnisstand. Was ist nicht weiß, ob im Rahmen einer Kontenabfrage ( welche Bankverbindungen bestehen und wo gibt es Vollmachten ? ), auch Schließfächer gemeldet werden müssen.
Seit 2021 besteht für Banken Meldepflicht für Schließfächer. Zu Lebzeiten :bgdev:
So wie für Konten. Was aber im Schließfach oder auf dem Konto ist, erfährt das Finanzamt nicht (ohne Weiteres).
So ist es, das nennt sich Schließfachregister. Das gilt jedoch nicht für bankenunabhängige Schließfachanlagen.
Die Versicherungssumme für den Inhalt könnte schon ein Anhaltspunkt sein. Ich könnte mir vorstellen, dass das ggf. abgefragt wird, ist aber nur eine Vermutung meinerseits.
Die Versicherung muss aber nicht über die Bank laufen.
Am Ende ist das mit dem Schließfach und dem Gold daheim doch auch eine Wette: ist es wahrscheinlicher, dass bei mir eingebrochen wird und das Gold gestohlen wird oder ist wahrscheinlicher, dass wir in eine Situation geraten in der die Banken die Schließfächer aufmachen weil der Staat es möchte, z.B. Goldverbot in den USA Anfang des 20. Jh..
Inwieweit das relevant für Erbschafts-/Schenkungssteuer ist hängt ja auch immer von der individuellen Ehrlichkeit der Personen ab und erst sekundär wo was gelagert wurde.