Also mal abgesehen davon das man keine Überweisungen an Leute im Ausland macht..
Wurde überhaupt eine Frist gesetzt, die verstreichen kann, für die Rückzahlung?
Das Konzept des Verzugs dürfte in Italien bekannt sein, ob die unser Fernabsatzgesetz kennen weiss ich nicht.
Ich würde dem Händler dort auch so einiges an den Kopf schmeissen. Nicht nur den Vorgang bei chrono24 melden, so das er seine lustige Auszeichnung verliert. Auch das du ihn rechtlich verfolgst. Die glaubhafte Androhung von rechtlichen Konsequenzen gepaart mit dem Eindruck, das jemand nicht vor hat aufzugeben.. bewirkt oft spontane Wunder bei unseriösen Verkäufern.