Hallo TS und Diskussionstelnehmer,
es ist manch richtiges, einiges Teilrichtiges und noch mehr pers. Meinungen und sogar Falsches gechrieben worden.
An der subjektiven Einschätzung möcht ich mich nicht beteiligen. Der steueliche Aspekt ist sicher betrachtenswert, aber nicht allein ausschlaggebend. Die vererbbarkeit der Basisrente ist gem. den Bedingungen der gRV. vereinbar. Wer an nicht erbberechtigte Personen vererben möchte, für den gibt es Lösungen. Der Beitrag hierfür ist ist eben in die Erwägungen einzubeziehen, also in das Gesamtpaket.
Die entscheidende Frage, die bisher keiner gestellt hat, nicht das Fachpublikum, noch die selbsternannten Fachleute, ist doch welche Möglichkeiten hat der TS, unter denen er wählen kann. Hierfür ist als erstes die Frage zu stellen: ist er GmbH Gesellschafter oder ein Einzelunternehmer. Viele gutgemeinte Vorschläge, kommen nur in Frage wenn er Gesellschafter einer GmbH ist. Nur dann ist über Versorgungszusage mit oder ohne Rückdeckungsversicherung, über Pansionskasse, Direktvericherung und Unterstützungskasse nach zu denken! Dies ind nämlich alle samt betriebliche Alters Versorgungen (BAV), diese bedingen, dass er in einem Unternehmen angestellt ist, also wohl Gesellschafter einer GmbH. Hier sind die Möglichkeiten vielfältig als auch durchaus attraktiv!
Viel reduzierter sind die Möglichkeiten eines Einzelunternehmers. Was soll er denn tun? In die gRV einzahlen, wohl nicht? Rolexuhren, Immobilien, Oldtimer, Kunst, Teppiche, usw..? Vielleicht als Ergänzung auch. Vor allem bei einem Kleinunternehmer ohne großen finanziellen Background ist doch die Frage des Insolvenzschutz eine ganz existenzielle! Viel mehr noch, als die steuerliche Betrachtung! Und hier bleibt ihm nur die Basisrente (Rürup) und die gRV, da die anderen insolvengeschützten Versorungssystheme ihm nicht offen stehen. Wenn sein Unternehmen als Einzelunternehmer mit z.B 55 Jahren insolvent geht, dann werden alle seine privaten Vorsorgen liquidiert, bis auf seine Rolx Uhren, die er noch rechtzeitig versteckt hat. Ab hier muss er sich aber immer schön unauffällig verhalten, ich meine vom Lebensstil.
Also, erst klären, welche Möglichkeiten offen stehen, dann den Insolvenzschutz und dann die steuerlichen Aspekte einbeziehen. Natürlich spielt auch die persönliche Risikobereitschaft eine Rolle. Ein guter Mix aus zunächst überwiegender insolvezgeschützter Anlage und mit wachsendem Vermögen dann vermehrt in private Anlagen in Versicherungen, Sachwerten, Wertpapieren und Liquidität, könnte ein guter Plan sein.
Noch wichtiger als die Wahl der Altersversorgung, scheint der Aufbau einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Hier gehen mit mit Verlassen der gRV, sogar die bereits erworbenen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente unwiderruflich gänzlich verloren! Erst also prüfen ob und zu welchen Bedingungen hier ein privater Schutz zu bekommen ist Gesundheitsprüfung), dann die AV schneidern und der gRV den Rücken kehren.
Jetzt habe ich ein bisschen von meinem Beruf geplaudert,
viele Grüße
Uwe