LED und Halogen verwechselt man in der Aufregung schnell mal.
Tut mir echt Leid, Flo. =(
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LED und Halogen verwechselt man in der Aufregung schnell mal.
Tut mir echt Leid, Flo. =(
Die Zulassungsbehörde muss den konkreten Grund für die 21er bzw. die Stilllegung begründen. Und die Begründung soll etwas sein, dass kein Polizist gesehen oder kontrolliert hat?
Und für die Zukunft:
Man redet nicht bei Kontrollen, schon mal gar nicht belastet man sich selber „alles was sie ab jetzt sagen, kann und wird….“. Liest du nie, was Nico hier schreibt :grb:
Viel Erfolg, Flo!
Auch von mir viel Erfolg, wenn es nichts außer Vermutungen gibt sollte es doch zu deinen Gunsten ausgehen.
Also hast du nie etwas von LED gesagt. ;) Und kontrolliert wurde es auch nicht. Es ist also eine reine Vermutung auf Basis eines Verhörens der Polizei. Und auf dieser Basis sollen drastische Maßnahmen erfolgen? Nimm dir unbedingt einen Anwalt. Du sagst kein Erfolg, aber so wie Du es darlegst sollte es eine Chance geben. Alles selber zu klären mit der Zulassungsstelle macht es evtl. nur schlimmer da Du mehr erzählst als Du solltest.
Ich befürchte, statt direkt nach dem Schreiben der Zulassungsstelle einen Anwalt zu nehmen, hat sich Flo ohne Not nicht nur vorher bei der Polizei, sondern dann auch dort, um Kopf und Kragen geredet :kriese:
Aber auch das spielt alles keine Rolle, wenn keine Begutachtung durch einen Prüfingenieur oder Sachverständigen stattgefunden hat. Flo ist das selbst auch nicht und die Zulassungsstelle schon dreimal nicht. Flo, geh unbedingt zum Anwalt. Meiner Meinung haben all diese Maßnahmen keinerlei Basis.
Auch von mir alles Gute und viel Erfolg!
Nur Personalien geben und Klappe halten ist als Universalempfehlung meistens das Beste.
Manchmal kann aber Personalien sagen und ansonsten lügen (darf man als Beschuldigter ja) noch besser sein.
Paradebeispiel Alkoholkontrolle. Beamter kommt ans Auto, man kurbelt das Fenster runter und die bekannte Frage:
Haben sie was getrunken ? Hier gibt es z.B. 3 mögliche Arten von Antwort:
1. Ja, aber nicht mal ein halbes Glas Wein.
Ergebnis: Bitte aussteigen, Atemalkoholkontrolle, weil ein Anfangsverdacht besteht....Führerschein ade
2. Ich mache hierzu keine Angaben.
Ergebnis: Der Beamte ist angepisst und meint, bei dieser Art von Verhalten könne er einen Anfangsverdacht annehmen. Bitte aussteigen, Atemalkoholkontrolle, Führerschein ade...
3. Nein, ich habe nichts getrunken. Rückfrage: Gar nichts ? - Nein, gar nichts. Ok, sie können fahren...
Habe ich selbst und auch Mandanten schon so erlebt...
Na ja, wenn man das Fenster runterkurbelt und es riecht wie in ner Schnapsbrennerei kann man durchaus die Schnauze halten, aber der Anfangsverdacht lässt sich dann nur schwer wegargumentieren.
Besoffen immer mit offenem Fenster fahren :op:
Es geht noch einfacher: Besoffen gar nicht fahren!:op:
Es kann manchmal so einfach sein. Aber hier lernt man gut was dazu. Nur Alk am Steuer geht gar nicht und ist auch nicht cool. Auch wenn die Witze darüber sehr amüsant sind und hoffentlich von jedem einzuordnen sind.
Also wenn selbst der Opa-Smiley nicht mehr hilft, dann wäre diesem Forum wirklich nicht mehr zu helfen, Stefan. Oder um in meiner Thread-Heimat hier zu sprechen: we’re on the same page.
meine lieblingsformulierung...und mir gegenüber auch wörtlich so geäussert...."um sie ausschliessen zu können"