Wolli,
wenn du hier Haarspalterei betreiben willst -mach das bitte. Und einen Appell habe ich nicht vernommen.
Kndrgrtn
Druckbare Version
Rein von dem Grundgedanke, wieso das ausgetauscht wurde, egal von wem:
Wurde da eventuell Blatt, Lünette + Rehaut von einer gebrauchten Hulk in eine neue Black Dial Sub gesteckt, um dann Hulk als neu und die Black Sub als used zu verkaufen, um einen höheren Preis zu erzielen?
Geht mir bewusst nicht darum wer das gemacht hat resp. ob es dem
Händler bewusst war, sondern ob das eine Masche ist, wo man vorsichtig sein muss bei den beliebstesten Farbvarianten. (Soll ja bei den Stella Dial OP‘s auch sehe heikel sein, da nicht mal in der Seriennummer sichtbar)
Schei ss Geschichte, drücke die Daumen.
… drücke dir auch die Daumen, das das Ganze für dich positiv ausgeht :gut:
Stimme Percy zu, daß man den Sachverhalt doch erst mal mit dem Verkäufer klären sollte, bevor man hier ja nahezu den Verkäufer öffentlich diskreditiert.
Bei dem geschilderten Verlauf hätte ich den Verkäufer zu einer Stellungnahme bewegt, oder sofort eine rechtliche Bewertung in Form der Konsultation eines Anwaltes angestrebt. Immerhin geht es doch um einen 5-stelligen Kaufpreis und die Fakten scheinen ja zumindest seitens Rolex klar zu sein. Insbesondere wenn der Verkäufer tatsächlich im Neuzustand verkauft hat, was angesichts der Fehlerbeschreibung kaum glaubhaft ist. So wäre der offensichtliche Fehler also nicht dem Verkäufer und nicht dem Käufer aufgefallen?????? Irgendwie komische Geschichte, die schon einen Mangel im Ablauf aufzeigt. Wer kauft schon als sogenannter Rolex Liebhaber eine Uhr, die nach Zusendung sofort in den Tresor gepackt wird und nach einigen Monaten herausgeholt wird, um dann den geschilderten Mangel zu entdecken.???? Bin gespannt, was aus dem Thema wird. Gefühlt nichts Gutes
Han ich auch schon gesehen, dass man statt nur des Blattes gleich das ganze Werk mit getauscht hat, weil einfacher war. Allerdings lässt sich die Rehaut nicht tauschen, die ist meines Wissens fest mit dem Gehäuse verbunden. Und das wiederum würde dann mit der Referenz nicht passen, denn da würde das LV fehlen.
Alptraum! Ich drücke die Daumen, dass die Sache für dich noch positiv ausgeht.
Interessanter als der Vorfall an sich finde ich, wie der VK und Rolex damit umgehen (bitte berichten).
Die Herstellergarantie kann ja als solches bei der LV auch durch Zeitablauf schon erloschen sein (Tresoruhr). Aber es scheint ja beim Gehäuse und bei der Garantiekarte eine echte LV vorzuliegen. Hier würde ich mir schon erwarten, dass man die Uhr beim Konzi oder bei Rolex selbst fachgerecht revisionieren kann, eben nicht auf Garantie, sondern gegen Berechnung.
Vom Händler würde ich mir erhoffen, dass er diese Kosten übernimmt, so dass der Neuzustand laut Kaufvertrag bestmöglich erfüllt wird. Alternativ Tausch gegen eine einwandfreie Uhr.
Ich würde es sogar als sehr positiv sehen, wenn dies möglich wäre. Es ist leider immer möglich, dass mal etwas schlecht läuft, aber dass kann man nicht ungeschehen machen. Wichtig ist, dass es gut weitergeht. Für Anwalt und negative Meinungsäusserungen über den VK ist es viel zu früh.
Guten Morgen an alle und danke für das viele Feedback hier, ich bin wirklich überwältigt. Auch über die kritischen Rückmeldungen bin ich froh und sehe es ein, dass eine nachträgliche Berichterstattung vermutlich der sinnvollere Weg gewesen wäre. Gestern hat mich der Vorfall einfach frustriert und ich hatte das Bedürfnis, mich mit Gleichgesinnten auszutauschen.
Für mich liegt das besondere Ärgernis einfach darin, dass ich gerade einen bestimmten Händler gewählt hatte und einen höheren Preis akzeptiert habe, um eben genau solch ein Problem zu vermeiden. Ich habe im März 2021 über 22.000 Euro für die Uhr bezahlt und der Schnitt lag damals glaube ich bei unter/um 20.000 Euro auf C24 (sprich außerhalb C24 nochmals etwas niedriger). Das war eine bewusste Entscheidung weil ich die Hulk unbedingt haben wollte als Sammleruhr und ich keinerlei vermeidbare Risiken eingehen wollte.
Wenn ein Händler sehr offensiv mit seiner Qualität, Kontrolle und Sicherheit wirbt dann meine ich, ihn auch an diesen Versprechen messen zu können. Denn er verdient ja gut damit, dass Menschen - wie ich in diesem Fall - sich genau deswegen für diesen Händler entscheiden. Den Schaden an der Kante der Rehaut hätte der Händler einfach erkennen können und müssen. Die Uhr hätte daher niemals als neu und ungetragen verkauft werden dürfen.
Mir ist klar, dass dies nicht für den unautorisierten Tausch des Werks gilt, aber der erkennbare Schaden unter dem
Glas hätte mMn ein Warnsignal für den Händler sein müssen.
Und klar: Fehler passieren. Dennoch frage ich mich, ob dieser Fehler einem solchen Händler passieren darf. Denn das interne erkennen dieses Schadens war für ein professionelles Uhrenhandelsunternehmen mit eigenen Uhrmachern im Haus erkennbar. Entweder ist das also durchgerutscht (was Fragen zu den internen Prozessen aufwirft) oder war am Ende egal.
Weil es oben gefragt wurde:
- Zweifel an der Echtheit der Uhr gibt es keine. Aber die Uhr hatte eben wohl einen Unfall mit Glasschaden, durch den es zu der Beschädigung der Rehaut gekommen sein muss und welcher dann auch zu dem Tausch des Werkes in einer nicht von Rolex autorisierten Werkstatt gekommen ist. Warum man die Uhr zu diesem Zeitpunkt nicht direkt bei einem AD/Konzi eingereicht hat… keine Ahnung.
- Der Schaden an der Rehaut kann nicht repariert werden.
- die Uhr wurde ausdrücklich als neu und ungetragen verkauft.
Zur weiteren Vorgehensweise: ich warte immer noch auf die Antwort vom Anwalt. Den Anwalt habe ich kontaktiert, um meine rechtliche Position und die Optionen besser verstehen zu können. Wenn ich Schmerzen habe gehe ich ja auch erst zum Arzt und nur weil man sich rechtliche Beratung holt, will man ja nicht automatisch sofort einen Rechtsstreit beginnen. Mal abgesehen davon, dass Unternehmen selber ja ebenfalls rechtlich beraten werden. Wenn der Anwalt sagt „Pech gehabt keine Chance“ weiß ich halt ebenso wo ich stehe, wie wenn er meint, dass der Händler noch haftet und die Uhr wenigstens zurück nehmen muss beispielsweise.
Für mich bleibt in jedem Fall ein Schaden: denn die Uhr bekomme ich ja heute nicht mehr zum damaligen Preis. Egal ob der Händler die Uhr zurück nimmt oder ich sie hier im Sales corner mit Schilderung der Sachlage verkaufe: die Differenz zwischen damaligem Preis und heutigem Preis bezahle ich aus eigener Tasche.
Und das ist frustrierend, denn eigentlich wollte ich vor einem Jahr alles richtig machen, habe den Händler bewusst gewählt und einen relativ hohen Preis akzeptiert und stehe nun doch mit Ärger und einem Schaden da.
Wie oben aber richtigerweise geschrieben wurde: das ist Lehrgeld und muss am Ende so verbucht und akzeptiert werden.
Gerne gebe ich hier nochmals Feedback, sobald es Neues zu berichten gibt.
Schöne Woche weiterhin und LG Sara
Ohne deinen weiteren Aktionen vorweggreifen zu wollen; ich denke hier besteht Hoffnung:
es wurde hier im thread erwähnt, dass du eine Reparatur / Gehäusetausch bei Rolex beauftragen & regulär bezahlen könntest (sofern das nicht im Auslieferungszustand befindliche Werk dem Vorgang keinen Strich durch die Rechnung macht).
Ich denke: dein Kaufpreis + Reparaturkosten < aktueller Marktwert der Uhr...
Das Gehäuse von 116610LN und LV ist doch gleich, d.h. Die Ref zwischen den Hörnern ist bei beiden 116610.
Somit kann man nur anhand der Garantiekarte klären ob es eine echte LV ist, bzw. Rolex weiss es auch.
Frage: welcher Grauhändler dokumentiert bei einer neuen bzw. ein Jahr alten Uhr die er ankauft die Werknummer? Michi, OK, aber darüber hinaus eventuell noch Meertz, dann wird es aber schon dünn würde ich vermuten.
Zum Sachverhalt: Eventuell wurde Werk mit Blatt und Lünette einer LV in eine LN verpflanzt und umgekehrt. Aus welchen Beweggründen bzw. ob absichtlich oder einfach nachlässig mag ich nicht zu beurteilen.
Wäre allerdings nicht das erste Mal dass sowas hier auftaucht nachdem es bei der Revi/Reparatur durch Rolex bemerkt wurde.
Erinnere mich da an eine Datejust die hier besprochen wurde und meine, dass es damals ein offizieller Konzi war??? :grb:
Da passte Werk und Gehäusenummer auch nicht und die Uhr war damals auch neu gekauft worden.
Allerdings hatte der Käufer die Uhr damals mit einem anderen Blatt bestellt und der VK hatte das gewünschte Blatt in einer anderen DJ vorrätig. Damals wurde nachvollzogen dass wohl der Einfachheit halber einfach das ganze Werk samt Blatt gewechselt worden war.....
Diese Option hatte ich nicht auf dem Schirm - gute Idee, das muss ich mal anfragen. Denn selbst wenn ich auf diesen Kosten sitzen bleiben sollte, wäre es immer noch ein geringerer Betrag als der Verlust durch Rückgabe zum damaligen Preis und Kauf zum heutigen Listenpreis. Wobei ich fast befürchte, dass das bei einer eingestellten Referenz nicht gehen wird.
Hallo Sahra
Du hast keinen Fehler gemacht und dir nichts vorzuwerfen.
Bin mir sicher die Sache lässt sich leicht aus der Welt schaffen.
Die haben sicher keinen Bock auf schlechte Forenbeiträge und wollen die Sache nicht hochkochen lassen.
Ich an deiner Stelle würde dem Onlinehändler also vorschlagen das die Uhr bei Rolex revidiert/repariert wird und die Rechnung dann von dem Onlinehändler übernommen wird.
Dann hast Du ein gutes Gefühl,da die Uhr in professionellen Händen ist und der Onlinehändler hat sicher kein Interesse daran das Ihm ein Reputationsschaden entsteht.
Ich denke die haben die LV so angekauft,oberflächlich geprüft und schnell in den Verkauf geschoben,sonst hätte man bei der Deepsea meines Bekannten die fehlende Tauchverlängerung bemerkt.
Ich bin mir sicher die Kosten bei Rolex werden übernommen und dann kannst Du dich auf Deine schöne Uhr freuen wenn die aus Köln zurück kommt.
Wenn Du das nächste mal eine Uhr kaufst,besser zum Fachhändler zb. Meertz Worldoftime gehen anstelle zu einem Uhrensupermarkt wo aus meiner Sicht nicht wirklich professionell gearbeitet wird sondern nur auf Masse und schnell schnell.
Keine Frage: den Schuh der Mitverantwortung habe ich mir bereits im Eingangsposting selber angezogen und sehe ganz klar auch einen Fehler bei mir. Leider hatte ich bei Lieferung der Uhr gerade Stress und habe daher im Hinblick auf die Herkunft der Uhr und des damit für mich verbundenen Sicherheitsgefühls die Hulk nicht in allen Details geprüft. Der Schaden ist mir dann kürzlich aufgefallen, als ich die Uhr mit Genuss in Ruhe betrachten und vollumfänglich abfotografieren wollte. Beim Ansehen unter der Lupe ist mir dann der Schaden an der Rehaut erkenntlich geworden. Und sobald man einmal weiß, dass er da ist, springt er einem sofort ins Gesicht. Und trübt mir einfach die Freude an der Uhr.
Nachdem es seit dem Anruf des Uhrmachers vorgestern in mir gearbeitet hat, habe ich gestern hier geschrieben und mich mit der Community austauschen zu können. Nicht mehr und nicht weniger - auch wenn eine nachträgliche Berichterstattung rückblickend sinnvoller gewesen wäre.
Ich würde probieren eine komplett neue 116610LV vom Grauen zu bekommen (im Austausch). Es kann nicht die Aufgabe des Kunden sein irgendwelche Detailprüfungen zu machen wenn er eine NEUE und UNGETRAGENE Uhr kauft. Wer es sehr wohl machen muss ist der Händler der a.) ankauft (Check 1 kaufe ich tatsächlich eine neue/ungetragene Uhr an und b.) verkauft (Check 2 bekommt mein Kunde für den deutlichen Aufpreis das was er bestellt hat) - ist beides nicht oder schlecht passiert. Der Rest ist mir als Käufer erstmal egal. Mit der revisionierten/reparierten Zwiebel hätt ich keine Freude mehr....
das setzt aber voraus dass der VK dem Kunden glaubt, dass in dem einem Jahr nichts an der Uhr gemacht wurde und sie im Auslieferungszustand des VKs ist.
Tatsächlich hoffe ich sehr, dass der Verkäufer selbst über Fotos verfügt, den Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs damit eigenständig feststellen kann und ehrlicherweise auch einräumt. Ob er das tun wird, muss sich zeigen. Ich habe zwar auch Fotos von März 2021, die mit dem Zustellungszeitpunkt grob übereinstimmen. Auf zwei bis drei der Fotos ist der Schaden auch gut zu erkennen. Schauen wir mal, wie es weitergeht.
Überall wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Dies ist in Ordnung. Die Frage ist immer, wie der Händler damit umgeht.
Meine 126710 war mal in Reparatur, da das Federhaus gewechselt werden musste. Einige Wochen später sind mir Kratzer auf dem Inlay und auf dem Glas aufgefallen.
Glücklicherweise hatte ich bei der Abholung ein Foto an meine Frau geschickt. :D.
Insofern wurde dann beides wieder getauscht auf Garantie getauscht.
Die Uhr war dann insgesamt 16 Wochen weg, aber glaubt nicht, dass sich auch nur eine Person dafür entschuldigt hätte.
Update: Habe eben nochmals mit dem wirklich tollen und freundlichen Uhrmacher des Konzis telefoniert und er hat bei Rolex Rücksprache gehalten: Die Option eines Gehäusetausches gegen Bezahlung besteht in dem vorliegenden Fall leider nicht. Aufgrund des unautorisierten Werkstausches besteht die Möglichkeit eines kostenpflichten Gehäusetausches nicht mehr. Dieser mögliche Lösungsansatz ist damit leider vom Tisch.
Ich denke, dass dies bei einer reinen Gehäusebeschädigung auch möglich wäre. Da wird dann die neue Gehäusenummer mit dem alten Werk „gematcht“.
Hier ist aber das Originalwerk nicht mehr vorhanden, sondern irgendein Werk, woher es auch immer stammt. Dies wurde wohl nicht über Rolex registriert und ich denke Rolex möchte dieses Werk jetzt nicht nachträglich indirekt autorisieren, indem sie das neue Gehäuse mit diesem Werk verbandeln.
Die Begriffe "unautorisiert" und "im vorliegenden Fall" sind brandgefährlich und weisen für mich darauf hin, dass diese Uhr
- entweder ursprünglich keine LV war und Rolex keine Lust hat, diesen veränderten Zustand durch einen Rolex-Service zu legalisieren
- oder dass beim aktuellen Match von Gehäuse, Werk und Blatt irgendwas so daneben liegt, dass man dieses Teil nicht mehr anfassen will.
Der Weg über Info zum Anwalt ist ok, ich würden aber den Händler bereits jetzt parallel kontaktieren! Dazu braucht Du aber selber einen Plan ...
Rolex involviert sich wohl einfach nicht mehr, sobald eine Uhr unautorisiert geändert worden ist und bietet auch keine Reparaturen oder einen Austausch an. Ob das grundsätzlich gilt oder nur in bestimmten Fällen (Werkstausch,...) vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann das sogar ein Stück weit verstehen, da vermutlich sonst jede Menge "verbastelte" Uhren bei Rolex landen würden. In Zeiten knapper Ressourcen ist man dazu vermutlich einfach nicht bereit oder vielleicht auch einfach nicht in der Lage.
Der Thread hier hat mir jedenfalls sehr dabei geholfen, mehr Klarheit zu erlangen. Auch darüber, wie ich nun vorgehen werde. Ich habe daher bereits soeben an den Anbieter geschrieben und den Sachverhalt freundlich geschildert. Ebenso habe ich darum gebeten, nun zuerst die internen Fotos zu überprüfen, da sich darauf der Schaden an der Rehaut bereits nachvollziehen lassen sollte (den Tausch des Uhrwerkes konnte man dort ja tatsächlich auch selber nicht erkennen).
Ich strebe nun eine bilaterale Lösung an, selbst wenn diese keinen Wertausgleich zum heutigen Preis beinhaltet. Ich bin weiterhin der Meinung, dass sowohl beim Verkäufer ein Fehler passiert ist aber eben auch bei mir selbst, da ich den Schaden erst jetzt bemerkt habe. Daher warte ich nun mal ab, was der Verkäufer sagen und was vom Anwalt als Einschätzung kommen wird. Dann wird sich bestimmt eine Lösung finden lassen.
Der erste Ärger ist jedenfalls verklungen. Auch dafür an dieser Stelle vielen Dank - jede Rückmeldung hier war sehr wertvoll und hilfreich, um über meinen eigenen Tellerrand hinausschauen und in dieser emotionalen Situation die Sachlage objektiv besser einschätzen zu können.
Das Rolex diese Uhr nicht anfassen möchte verändert natürlich die Sachlage.
Sollte sich dieser Online-Händler wirklich eine verbastelte Uhr als NOS andrehen lassen haben und die dann auch noch so in den Verkauf gegebenen haben, bleibt nichts anderes übrig als das Geschäft rückabzuwickeln das heißt die verbastelte Uhr zurück und her mit dem bezahlten Geld.
Bitter natürlich das der Marktpreis dieser Uhr weiter gestiegen ist, aber besser alles rückabwickeln als sich ewig darüber zu ärgern zumal bei zukünftigen Revisionen neuer Ärger vorprogrammiert ist wenn Rolex das Teil nicht anfässt.
Eventuell gibt es ja die Möglichkeit wenn der Onlinehändler das alte LV Modell in NOS nicht mehr auf Lager hat, den Nachfolger zum selben Preis zu bekommen.
Zumindest die neue LV scheinen sie ja zu führen.
Drücke die Daumen dass es eine vernünftige Lösung gibt.
So würde ich es auch machen.
Ein Problem könnte es aber tatsächlich werden, weil die Uhr schon vor einem Jahr
gekauft, und der Fehler nicht gleich bemängelt wurde.
Der Händler könnte argumentieren, dass in dem Jahr viel passieren kann...
Drück Dir auf jeden Fall die Daumen, dass die Sache gut enden wird!
Gruß
Andreas
Ich bin fest davon überzeugt, dass keiner den aktuellen Marktpreis als "Erstattung" zahlen wird. In die andere Richtung ist es ja auch undenkbar.
Es gibt - wie im Autohandel auch nur die 2 Möglichkeiten:
- Ersatzlieferung
- Erstattung vom Kaufpreis
Der Kaufvertrag ging doch über eine NOS LV SUB, oder?
Die Nun ist die Uhr nicht NOS (wobei zu definieren ist was NOS bedeutet) und es ist sogar fraglich, ob sie eine LV ist.
Daher muss, aus meiner Sicht, der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.
Ich würde die Sache analog zu folgendem Fall sehen:
Ein Freund von mir hat einen Unfallfreien Wagen gekauft.
Jahre später kam raus, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte.
Der Verkäufer (in dem Fall ein Hersteller) musste Rückabwickeln bei Ausgleich von Nutzung.
Der Grund war, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorgelegen hat. Kaufvertrag war anfechtbar.
So würde ich das hier auch sehen. NOS (wobei ja wieder fraglich was das genau bedeutet) war eine zugesicherte Eigenschaft (sofern die im Vertrag stand).
Deutlich leichter wäre es wenn hier ein verbastelte / falsche Version vorliegt und die Uhr vielleicht gar keine LV sondern eigentlich eine LN ist.
Wenn der Händler vernünftig ist, dann wird er blitzschnell eine für beide Seiten annehmbare Lösung suchen.
"Buy the Seller" gilt auch und besonders im Graugeschäft. Wenn durch die einschlägigen Foren die Info und Bewertungsportale läuft, dass Händler X gefälschte, verbastelte, nicht den Beschreibungen entsprechende Uhren verkauft, dann löst sich ein profitables Geschäft blitzschnell in Luft auf.
Für mich gäbe es nur den Weg der Rückabwicklung. Eine Rolex die man nicht bei Rolex sevicieren kann möchte ich nicht haben.
Ist denn die Beschädigung der Rehaut lediglich eine optische Sache oder ist die Wasserdichtheit gefährdet ? Und ist denn überhaupt ein originales Rolex-Kaliber verbaut , auch wenn dieses nicht das Auslieferungswerk ist ? Dann wäre die Uhr zum Tragen doch allemal ok ?
Vielleicht lässt sich dann regeln, dass der Händler einen Teilbetrag der KP - Summe erstattet, mit welchem sich die Uhr dann auch mit Freude tragen lässt (?)
VG
Robert
Vermutlich ist es eine optische Thematik und das Werk ist wohl echt. Rückgabe wäre ok. An Tausch glaube ich nicht, da wäre ich positiv beeindruckt. Der Händler hätte schon alleine dann einen Stein bei mir im Brett, wenn er ehrlich einräumen sollte, den Schaden nachträglich auf eigenen Fotos erkennt zu haben anstatt sich rausreden zu wollen. Schau mer mal…
Wenn man sich das genauer überlegt, dann sind alle Uhren mit "Schäden unter dem Glas", Revisionen bei freien Uhrmachern, oder Tauschteilen aller Art (auch originale, aber eben nicht zur Gehäusenummer passend) praktisch wertlos, da nicht von Rolex autorisiert, mit der Folge, dass es für die Uhr keine Rolex Revision oder Teile von Rolex geben wird.
Das Thema betrifft damit potentiell jeden, der eine Uhr auf dem Zweitmarkt oder Vintage kauft, und zwar unabhängig vom Zustand der Uhr beim Kauf !
Steelwrist: Das ist eine berechtigte Überlegung. Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest der Tausch von Werk oder Gehäuse bei einem freien Uhrmacher sowie der nicht autorisierte Wechsel des Zifferblattes zum Erlöschen der Garantie führen. Diese Arbeiten sind ja auch eindeutig für Rolex zu erkennen, da intern gespeichert ist, mit welcher Gehäusenummer, welcher Werksnummer und welchem Zifferblatt eine bestimmte Uhr ausgeliefert worden ist. Ob das aber immer so ist oder nur bei bestimmten Sachverhalten wird nur Rolex selber wissen.
(Ich habe neulich ja auch ein Zifferblatt tauschen lassen; dieses wurde offiziell über den Konzi bei Rolex bestellt und durch einen Uhrmacher des Konzis eingebaut. Samt Rechnung und allem was dazu gehört. Die Änderung ist damit auch bei Rolex bekannt und dokumentiert.)
Da steht aber nur 116610 bei beiden
Du meinst den roten Punkt? Den gibts nicht mehr und Omega hat auch nie darauf Wert gelegt. Der hatte keine Sicherheitsfunktion ausser ein unbeabsichtigtes Lösen des Bodens erkennbar zu machen. Bei regelmäßig getragenen Uhren ist der rote Punkt nach ein paar Monaten von ganz alleine verschwunden gewesen...
Zur LV: Steht denn auf der Garantiekarte auch LV? Dann könnte man über die Seriennummer zumindest nachvollziehen, dass das Gehäusemittelteil zum grünen Zifferblatt und Lünette gehört.
Die Uhr ist nun aber komplett verbrannt oder wie?
Mal die ganze rechtliche Sache außen vor, was kann man mit der Uhr noch „anfangen“, wenn kein Rolex autorisierter Uhrmacher die noch anfassen darf? Wenn mal was mit der Uhr ist? Immer zum freien Uhrmacher?
Man hat eine Hulk, wo letztlich nicht alles passt, kann die Uhr dementsprechend ja auch nicht mehr verkaufen?
Irgendwie echt mies die Nummer :weg: